BaumpflegeListe

Ratgeber

Was kostet eine Baumfällung? Meist 300 bis 2.500 Euro

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Eine Baumfällung kostet meist 300 bis 2.500 Euro pro Baum (Stand Juli 2026). Als Faustformel rechnen Preisportale mit 25 bis 40 Euro je Meter Baumhöhe. Wird der Baum in Teilen abgetragen, können es 5.000 Euro und mehr werden. Stumpf fräsen, Entsorgung und die Genehmigung der Stadt kosten je nach Angebot extra.

Baumfällung je Baum
300 bis 2.500 Euro
Listando, Baum fällen lassen: Kosten 2026, Stand 24. Juli 2026
Reine Fällung je Meter Baumhöhe
25 bis 40 Euro
Gartenbau.org, Baum fällen Kosten 2026, Stand 2. Juli 2026
Steuerermäßigung auf die Arbeitskosten
20 Prozent
Bundesministerium der Justiz, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Stand 20. September 2026
Eine große alte Eiche vor einem Fachwerkhaus, davor arbeitet ein Baumpflegeteam in orangefarbener Warnkleidung mit einem Häckslerfahrzeug.
Was eine Fällung kostet, hängt vor allem von Höhe, Standort und Aufwand ab, dazu kommen Stumpf und Entsorgung. Bild: KI generiert.

Was kostet eine Baumfällung nach Baumhöhe?

Für eine Baumfällung nennt das Preisportal Listando meist 300 bis 2.500 Euro pro Baum, einschließlich Umsatzsteuer und einer einfachen Entsorgung des Schnittguts (Stand 24. Juli 2026). Das Portal Gartenbau.org kommt auf 350 bis 2.500 Euro (Stand 2. Juli 2026). Beide nennen Richtwerte, Ihr Angebot kann abweichen.

Ein Baum bis 10 Meter Höhe kostet 300 bis 800 Euro, wenn er frei steht und in einem Stück fällt. Über 20 Meter sind es 1.500 bis 2.500 Euro. Muss der Betrieb den Baum in Teilen abtragen, weil ein Haus oder eine Leitung im Weg ist, wird es teurer. Bis 10 Meter sind es dann 500 bis 1.200 Euro, über 20 Meter 2.500 bis 5.000 Euro.

Preisspannen für die Fällung nach Baumhöhe, einschließlich Umsatzsteuer und einfacher Entsorgung des Schnittguts. Quelle: Listando, Stand 24. Juli 2026.
BaumhöheBaum steht frei und fällt in einem StückBaum wird in Teilen abgetragen
bis 10 Meter300 bis 800 Euro500 bis 1.200 Euro
10 bis 15 Meter500 bis 1.200 Euro800 bis 1.800 Euro
15 bis 20 Meter800 bis 1.800 Euro1.500 bis 2.500 Euro
über 20 Meter1.500 bis 2.500 Euro2.500 bis 5.000 Euro

Bäume bis 5 Meter kosten nach Listando 150 bis 300 Euro. Nach oben ist die Skala offen, sehr große Bäume können 5.000 Euro deutlich überschreiten. Als Faustformel gelten 25 bis 40 Euro pro Meter Baumhöhe, eine 12 Meter hohe Kiefer kostet danach 300 bis 480 Euro. Die Formel gilt nur für die reine Fällung ohne Stumpf, Entsorgung und Genehmigung. Liegt ein Angebot deutlich darüber, sollte der Betrieb den Mehraufwand begründen.

Was kosten Stumpf, Entsorgung und Technik extra?

Welche Arbeiten schon im Fällpreis stecken, unterscheidet sich von Angebot zu Angebot. Lassen Sie Fällung, Entsorgung, Stumpf und Anfahrt deshalb einzeln ausweisen. Diese Posten nennen die beiden Portale:

  • Stumpf fräsen: 80 bis 350 Euro, die Fräse arbeitet meist 30 bis 40 Zentimeter tief.
  • Wurzel komplett roden: 100 bis 400 Euro pro Baum.
  • Äste häckseln und abfahren: 50 bis 250 Euro, die Abfuhr großer Stämme kostet bis zu 800 Euro.
  • Anfahrt: 10 bis 50 Euro nach Listando, 50 bis 80 Euro nach Gartenbau.org.
  • Seilklettertechnik, bei der mindestens zwei Fachkräfte den Baum von oben in Stücken abseilen: 200 bis 1.000 Euro nach Gartenbau.org.
  • Hubarbeitsbühne: ab etwa 100 bis 150 Euro Tagesmiete plus Transport und Bedienung. Mobilkran für schwere Stammstücke über ein Dach: häufig ab 1.000 Euro.
  • Absperrung von Gehweg oder Straße: etwa 80 Euro nach Gartenbau.org.

Drei Beispielrechnungen für eine Baumfällung

Listando rechnet drei Fälle durch (Stand 24. Juli 2026). Eine 8 Meter hohe Birke im offenen Garten kostet rund 650 Euro. Für eine 15 Meter hohe Fichte drei Meter neben dem Haus sind es rund 1.880 Euro, für eine 25 Meter hohe Eiche im Innenhof mit Kran rund 4.650 Euro.

Einzelposten der drei Beispielrechnungen in Euro. Quelle: Listando, Stand 24. Juli 2026.
PostenBirke, 8 MeterFichte, 15 MeterEiche, 25 Meter
Fällen oder Abtragen450 Euro1.400 Euro3.500 Euro
Entsorgung oder Holzabfuhr100 Euro200 Euro500 Euro
Stumpf fräsen oder Wurzel roden100 Euro200 Euro350 Euro
Genehmigung und Sicherungentfällt80 Euro300 Euro
Summe650 Euro1.880 Euro4.650 Euro

Bei der Fichte gilt im Beispiel die Baumschutzsatzung, also die Regel der Stadt für geschützte Bäume.

So senken Sie die Rechnung: Lassen Sie den Stumpf im Boden, wenn die Fläche ungenutzt bleibt, das spart 80 bis 400 Euro. Bündeln Sie mehrere Bäume in einem Auftrag, dann fällt die Anfahrt nur einmal an. Wie Sie Angebote vergleichen, steht im Beitrag Angebot für Baumpflege einholen und vergleichen.

Was kostet die Fällgenehmigung der Stadt?

Steht Ihr Baum unter der Baumschutzsatzung Ihrer Stadt, also der Regel für bestimmte geschützte Bäume, brauchen Sie vor dem Fällen eine Genehmigung. Die Gebühr legt jede Stadt selbst fest. Mehr dazu im Beitrag Wann ein Baum eine Fällgenehmigung braucht.

In Köln kostet ein genehmigter Antrag 193,19 Euro Grundgebühr plus 40,01 Euro je genehmigtem Baum, ein abgelehnter 144,89 Euro plus 30,01 Euro je Baum. Dresden entscheidet kostenfrei. Berlin nennt den Antrag gebührenpflichtig, aber keinen Betrag. Listando nennt für Berlin 45 bis 760 Euro. Den genauen Betrag nennt Ihre Stadt.

Gebühr, Wartezeit und Ersatzbäume für einen Fällantrag in drei Städten. Quellen: Stadt Köln, Landeshauptstadt Dresden, Land Berlin, Stand 20. September 2026.
StadtGebühr für den AntragWartezeitErsatzbäume oder Zahlung
Köln193,19 Euro Grundgebühr plus 40,01 Euro je genehmigtem Baumbis zu acht WochenBei Bauvorhaben feste Zahl neuer Bäume nach Stammumfang, sonst Einzelfall. 1.488 Euro für jeden Baum, der nicht gepflanzt werden kann.
Dresdenkostenfreisechs Wochen, danach gilt der Antrag als genehmigtErsatzbäume oder eine Zahlung können verlangt werden
Berlingebührenpflichtig, die Stadt nennt keinen Betragkeine Angabekeine Angabe

Meist verlangt die Stadt neue Bäume als Bedingung. Köln fordert bei einem Bauvorhaben für einen Stamm bis 99 Zentimeter Umfang einen Baum, für 100 bis 199 Zentimeter drei und für 200 bis 299 Zentimeter fünf. Fehlt der Platz, setzt Köln 1.488 Euro für jeden fehlenden Baum fest. Bei einem Baum mit 257 Zentimeter Umfang sind fünf Ersatzbäume nötig. Finden nur drei Platz, kosten die zwei fehlenden 2.976 Euro extra.

Ob Ihr Baum geschützt ist, hängt vom Stammumfang ab. Den messen Sie mit einem Maßband einmal um den Stamm, in Köln und Dresden in 1 Meter Höhe, in Berlin in 1,30 Meter Höhe. Dresden schützt Laub- und Nadelbäume ab 30 Zentimetern, Berlin einstämmige Bäume ab 80, Köln Laubbäume ab 80 und Nadelbäume ab 130 Zentimetern. Die Grenze für Ihren Baum nennt Ihre Stadt oder Gemeinde.

Welche Behördenkosten kommen auf Ihre Fällung zu?

Ist Ihr Baum durch die Baumschutzsatzung Ihrer Stadt geschützt?

Ja

Fällen Sie wegen eines Bauvorhabens?

Ja

Rechnen Sie mit Antragsgebühr, festen Ersatzbäumen nach Stammumfang und einer Zahlung für jeden Baum ohne Platz.

Nein

Rechnen Sie mit der Antragsgebühr. Über Ersatzbäume entscheidet die Stadt im Einzelfall.

Nein

Liegt der Termin zwischen dem 1. März und dem 30. September?

Ja

In Hausgärten gilt die Schutzzeit meist nicht. Fragen Sie im Zweifel die Naturschutzbehörde, sonst warten Sie bis Oktober.

Nein

Es entstehen keine Behördenkosten, Sie zahlen nur Betrieb, Entsorgung und gegebenenfalls Stumpf.

Darf die Rechnung höher sein als das Angebot?

Bei einem Festpreis darf die Rechnung nicht höher ausfallen, bei einem Kostenvoranschlag schon, denn er ist nur eine Schätzung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie sofort informieren. Dann dürfen Sie kündigen und zahlen nur die bis dahin geleistete Arbeit. Gerichte gehen ab Mehrkosten von 15 bis 20 Prozent von einer deutlichen Überschreitung aus, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.

Einen Kostenvoranschlag müssen Sie im Zweifel nicht bezahlen. Der Betrieb darf für den Ortstermin, die Besichtigung Ihres Baums vor Ort, nur Geld verlangen, wenn Sie das vorher ausdrücklich vereinbart haben. Fragen Sie deshalb am Telefon nach und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Die Verbraucherzentrale rät zu einem Festpreis. Bei einer Fällung lassen sich Höhe, Umfang und Standort vor Ort messen. Steht im Angebot trotzdem nur eine Schätzung, fragen Sie nach dem Grund.

Werden während der Arbeit zusätzliche Leistungen nötig, etwa weil der Stamm innen faul ist, kostet das extra. Das ist eine Auftragsänderung, und nur was Sie mit dem Betrieb vereinbaren, wird teurer.

Wie sparen Sie bei der Baumfällung Steuern?

Sie bekommen 20 Prozent der Arbeitskosten als Ermäßigung auf Ihre Einkommensteuer, wenn die Fällung auf Ihrem selbst genutzten Grundstück stattfindet, Sie eine Rechnung erhalten und den Betrag überweisen. Kostet die reine Arbeit 1.000 Euro, sinkt Ihre Steuer um 200 Euro. Das Finanzamt zieht die Ermäßigung direkt von der Steuer ab.

Die Steuer sinkt bei haushaltsnahen Dienstleistungen wie Gartenpflege um höchstens 4.000 Euro im Jahr, bei Handwerkerleistungen wie Gartengestaltung um höchstens 1.200 Euro. Baumfällung steht nicht in der Beispielliste des Bundesfinanzministeriums, deshalb bleibt offen, zu welcher Gruppe sie zählt. Bei Gärtnerarbeiten entscheidet der Einzelfall. In beiden Fällen sind es 20 Prozent.

Nur die Arbeitskosten zählen, Material und Gebühren der Stadt nicht. Ob auch die Abfuhr von Grünschnitt dazugehört, klärt im Zweifel das Finanzamt.

  1. Lassen Sie sich die Arbeitskosten in der Rechnung getrennt von Material und Entsorgung ausweisen.
  2. Überweisen Sie den Betrag auf das Konto des Betriebs. Bei Barzahlung gibt es keine Ermäßigung.
  3. Bewahren Sie Rechnung und Überweisungsbeleg mindestens zwei Jahre auf.
  4. Tragen Sie die Arbeitskosten in Ihrer Steuererklärung ein.

Was kostet eine Baumfällung ohne Genehmigung?

Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, riskiert ein Bußgeld und muss meist trotzdem Ersatzbäume pflanzen. Die Höhe regelt das Recht Ihres Bundeslands, Listando nennt bis zu 50.000 Euro.

Ein Verstoß gegen das Fällverbot vom 1. März bis zum 30. September kann bis zu 10.000 Euro kosten. In dieser Schutzzeit dürfen Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen nicht abgeschnitten oder beseitigt werden. Für Bäume in Hausgärten gilt das Verbot in der Regel nicht. Zerstören Sie ein besetztes Nest oder eine Fledermaushöhle, drohen bis zu 50.000 Euro, das ganze Jahr über.

Häufige Fragen

Was kostet es, einen 10 Meter hohen Baum fällen zu lassen?

Ein Baum bis 10 Meter Höhe kostet nach Listando 300 bis 800 Euro, wenn er frei steht und in einem Stück fällt. Muss der Betrieb ihn in Teilen abtragen, sind es 500 bis 1.200 Euro (Stand Juli 2026). Diese Preise enthalten eine einfache Entsorgung des Schnittguts. Stumpf fräsen und die Genehmigung kommen dazu.

Kann ich die Kosten einer Baumfällung von der Steuer absetzen?

Ja, 20 Prozent der Arbeitskosten einer Baumfällung auf Ihrem selbst genutzten Grundstück mindern Ihre Einkommensteuer, höchstens um 4.000 Euro im Jahr bei haushaltsnahen Dienstleistungen oder um 1.200 Euro bei Handwerkerleistungen. Sie brauchen eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und müssen auf das Konto des Betriebs überweisen.

Warum kostet eine Baumfällung mit Seilklettertechnik mehr?

Eine Fällung, bei der ein Baumpfleger in die Krone steigt und Äste und Stammstücke einzeln abseilt, kostet mehr, weil sie mehr Arbeitszeit, Sicherung und Technik braucht. Seilarbeiten müssen mindestens zwei qualifizierte Personen ausführen. Gartenbau.org nennt dafür 200 bis 1.000 Euro. Nötig ist das, wenn Haus, Leitung oder Nachbargrundstück im Fallbereich liegen.

Was kostet die Genehmigung für eine Baumfällung?

Die Gebühr für die Genehmigung einer Baumfällung legt jede Stadt selbst fest. Köln verlangt 193,19 Euro Grundgebühr plus 40,01 Euro je genehmigtem Baum, Dresden entscheidet kostenfrei, Berlin nennt den Antrag gebührenpflichtig ohne Betrag (Stand 20. September 2026). Dazu kann die Stadt Ersatzbäume verlangen, Köln setzt für jeden nicht gepflanzten Baum 1.488 Euro fest.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 35a EStG, Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 9. November 2016 zu § 35a EStG, Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter Leistungen, Thüringer Finanzverwaltung,
  3. § 649 BGB, Kostenanschlag, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 69 BNatSchG, Bußgeldvorschriften, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. Fragen und Antworten zum Baumschutz: Gebühren, Ersatzpflanzung, Ausgleichszahlung, Bearbeitungszeit, Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt,
  6. Baumfällung und Gehölzschutz: Antrag, Bearbeitungsfrist, Kosten, Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt,
  7. Baumschutz auf privaten Grundstücken, Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt,
  8. Laub- und Gartenabfälle entsorgen: Laubsack und Laub- und Gartentonne, Berliner Stadtreinigung (BSR),
  9. Abfalllexikon: Gartenabfälle, Mengengrenzen und Gebühren an den Wertstoffhöfen, Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM),
  10. Baum fällen Kosten: Was kostet eine Baumfällung 2026? (Stand 2. Juli 2026), Gartenbau.org, Marktplatz Mittelstand GmbH & Co. KG,
  11. Baum fällen lassen: Kosten 2026 nach Höhe und Aufwand (Stand 24. Juli 2026), Listando,
  12. Kostenvoranschlag beim Werkvertrag: Was rechtlich gilt, Verbraucherzentrale Bayern e.V. im Verbraucherportal Bayern,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Portals mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht, das Werkzeug mitgebaut und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Betrieben erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Seite und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn hier und sagen Ihnen, wo Sie ihn in OpenStreetMap berichtigen können, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.