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Darf ich einen Baum selber fällen?

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Ja, einen Baum im eigenen Garten dürfen Sie selbst fällen, wenn Ihre Stadt ihn nicht schützt. Ob er geschützt ist, steht in der Baumschutzsatzung, der Baumregel Ihrer Stadt. Schützt sie ihn, brauchen Sie vorher die schriftliche Zustimmung der Stadt, egal wer sägt. Steht der Baum in Reichweite von Haus, Straße oder Leitung, ist ein Fachbetrieb sicherer.

Fallbereich rund um den Baum
mindestens 2 Baumlängen als Radius
DGUV, Doppelte Baumlänge, mit Abstand sicher, Stand 22. September 2026
Fällverbot außerhalb von Wald und Garten
1. März bis 30. September
§ 39 Bundesnaturschutzgesetz, Absatz 5, Stand 22. September 2026
Dauer eines Kettensägenkurses
8 oder 16 Unterrichtsstunden
Motorsägenschein, Wikipedia, Stand 22. September 2026
Ein orangefarbener Helm mit Gesichtsschutz und Gehörschutz, grüne Arbeitshandschuhe und eine graue Schnittschutzhose liegen auf einer Gartenbank.
Zur Schutzausrüstung bei Baumarbeiten gehören unter anderem Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Handschuhe und Schnittschutzhose. Bild: KI generiert.

Wann muss die Stadt der Fällung zustimmen?

Das hängt vom Baum ab, nicht davon, wer die Säge hält. Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang, und die Regel dazu heißt Baumschutzsatzung. Für einen geschützten Baum brauchen Sie vorher eine Fällgenehmigung, das ist die schriftliche Zustimmung der Stadt.

Ob Ihr Baum geschützt ist, sagt Ihnen Ihre Stadt oder Gemeinde, oft die Naturschutzbehörde. Die Schwelle ist von Ort zu Ort verschieden. Wann ein Baum eine Fällgenehmigung braucht, hängt vor allem vom Stammumfang ab.

Ohne Genehmigung droht ein Bußgeld. Wie hoch es ausfällt, legt Ihr Bundesland fest. Häufig verlangt die Stadt außerdem einen Ersatzbaum.

Darf ich im Sommer einen Baum selber fällen?

Vom 1. März bis 30. September darf man Bäume nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht abschneiden, auf den Stock setzen oder entfernen. Diese Zeit heißt Vogelschutzperiode, weil dann Vögel brüten. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt.

Das Verbot gilt für Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen. Ob ein Hausgarten dazu zählt, legen die Länder verschieden aus. Ihr Bundesland kann den Zeitraum außerdem verlängern oder um bis zu zwei Wochen verschieben.

Fragen Sie deshalb vor dem Sägen bei Ihrer Naturschutzbehörde nach. Wo das Verbot gilt, droht bei einem Verstoß ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Brauche ich einen Kettensägenschein zum Fällen?

Nein, für den eigenen Garten ist er nicht vorgeschrieben. Der Kettensägenschein, auch Motorsägenschein genannt, ist der Nachweis, dass man einen Kurs zum sicheren Sägen besucht hat. Waldbesitzer verlangen ihn, wenn Privatleute bei ihnen Brennholz machen. Im Staatsforst ist das meist so, in zertifizierten Wäldern seit 2013 immer. Wer gewerblich sägt, muss die Sachkunde ohnehin mitbringen.

Ein Kurs lohnt sich trotzdem, wenn Sie selbst fällen wollen. Er dauert 8 oder 16 Unterrichtsstunden und behandelt Schutzkleidung, die Sicherheitsausstattung der Säge und einfache Schnittübungen. Eine Fällübung gibt es nur im zweitägigen Kurs. Kurse bieten unter anderem die Forstverwaltungen der Länder an.

Welche Schutzausrüstung brauche ich zum Fällen?

Hersteller von Kettensägen empfehlen diese Ausrüstung.

  • Ein Helm mit Gesichtsschutz schützt vor herabfallenden Ästen.
  • Ein Gehörschutz mindert den Lärm der Säge.
  • Eine Schnittschutzhose muss laut Hersteller immer getragen werden, wenn Sie mit der Kettensäge arbeiten.
  • Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz und Stahlkappe schützen vor Verletzungen und geben festen Stand.
  • Schnittschutzhandschuhe schützen vor Verletzungen und sorgen für einen sicheren Griff.

Zahlt meine Haftpflicht beim Baumfällen?

In der Regel ja. Der Bundesgerichtshof, das oberste deutsche Zivilgericht, hat 2011 einen Fall entschieden. Ein Mann fällte drei Pappeln in einem Garten, und auf dem Nachbargrundstück entstand ein Schaden. Seine private Haftpflichtversicherung wollte nicht zahlen, weil Baumfällen für sie eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung sei.

Das Gericht gab dem Mann recht. Der Ausschluss gilt nur für Tätigkeiten, die auf längere Zeit angelegt sind und sich regelmäßig wiederholen. Das Gericht sprach von mindestens mehreren Wochen. Drei Bäume an einem Tag reichen dafür nicht.

Was gilt, wenn mir jemand beim Fällen hilft?

Hilft Ihnen ein Nachbar oder Freund, kann das schnell mehr sein als ein kleiner Gefallen. Ein Landessozialgericht hat 2007 entschieden: Wer unbezahlt Äste an einem Baum in 2 bis 3 Metern Höhe entfernt, ist wie ein Beschäftigter in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Das ist die Versicherung, die auch bei Arbeitsunfällen zahlt. Der Grund: Eine so riskante Arbeit geht weit über einen Gefallen unter Nachbarn hinaus.

Bei einfacher Nachbarschaftshilfe gilt das meist nicht. Die Grenze ist aber eng gezogen.

Wann ist ein Fachbetrieb die sicherere Wahl?

Die gesetzliche Unfallversicherung beschreibt für Fällarbeiten einen Fallbereich: Er reicht in der Regel mindestens 2 Baumlängen weit um den Baum. Darin dürfen sich nur die Personen aufhalten, die den Baum fällen. Die Regel stammt aus der Waldarbeit, ist aber auch im Garten eine gute Faustregel.

Ein Baum, der höher ist als sein Abstand zu Haus, Straße oder Leitung, kann sie beim Fallen treffen. Beauftragen Sie dann einen Fachbetrieb. Auch bei toten Ästen, einem Pilz am Stamm oder faulen Stellen sollten Sie nicht allein sägen. Lassen Sie den Baum zuerst von einem Gutachter ansehen.

Selber fällen oder Fachbetrieb beauftragen?

Könnte der Baum beim Fallen Haus, Straße, Leitung oder ein fremdes Grundstück treffen?

Ja

Beauftragen Sie einen Fachbetrieb. Ein Fehler kann hier teuer werden oder Menschen verletzen.

Nein

Hat der Baum tote Äste, einen Pilz oder faule Stellen?

Ja

Lassen Sie ihn zuerst von einem Gutachter ansehen. Ein kranker Baum kann anders fallen, als Sie erwarten.

Nein

Sie können selbst fällen, wenn die Stadt zustimmt oder der Baum nicht geschützt ist. Dazu brauchen Sie Erfahrung, die volle Schutzausrüstung und einen freien Fallbereich.

So fällen Sie einen Baum selber Schritt für Schritt

  1. Fragen Sie Ihre Stadt, ob der Baum geschützt ist. Messen Sie vorher den Stammumfang.
  2. Klären Sie bei der Naturschutzbehörde, ob im Sommer Einschränkungen gelten.
  3. Prüfen Sie Ihre Haftpflicht: Ist das Baumfällen mitversichert?
  4. Legen Sie die Fallrichtung fest. Halten Sie einen Umkreis von mindestens 2 Baumlängen frei von allen, die nicht mitarbeiten.
  5. Sagen Sie Ihren Nachbarn Bescheid, besonders wenn der Baum in ihre Richtung fallen könnte oder die Säge laut wird.
  6. Legen Sie die komplette Schutzausrüstung an, jedes Mal.
  7. Fällen Sie nicht ohne Übung. Lassen Sie sich die Technik in einem Kurs mit Fällübung zeigen.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich meinen Baum selbst fälle?

Ja, wenn Ihre Stadt den Baum durch eine Baumschutzsatzung schützt. Dann brauchen Sie vor dem Fällen eine Fällgenehmigung der Stadt, auch wenn Sie selbst sägen. Ob Ihr Baum geschützt ist, sagt Ihnen Ihre Stadt oder Gemeinde.

Ist ein Kettensägenschein für den eigenen Garten Pflicht?

Nein, für den eigenen Garten ist ein Kettensägenschein nicht vorgeschrieben. Waldbesitzer verlangen ihn oft von Privatleuten, die bei ihnen Brennholz machen. Wer gewerblich sägt, muss die Sachkunde mitbringen. Ein Kurs ist trotzdem sinnvoll, wenn Sie selbst Bäume fällen wollen.

Zahlt meine Privathaftpflicht, wenn ich beim Baumfällen einen Schaden verursache?

In der Regel ja. Das oberste deutsche Zivilgericht hat 2011 entschieden, dass eine Versicherung nach dem Fällen von drei Bäumen an einem Tag zahlen musste. Versicherungsbedingungen können abweichen, fragen Sie deshalb vor der Arbeit bei Ihrer Versicherung nach.

Wer zahlt, wenn sich mein Helfer beim Baumfällen verletzt?

Bei einer riskanten Arbeit wie dem Ausästen eines hohen Baums ist der Helfer meist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ein Landessozialgericht hat das 2007 für unbezahltes Ausästen in 2 bis 3 Metern Höhe entschieden. Bei einfacher Nachbarschaftshilfe gilt das dagegen meist nicht.

Wann sollte ich für das Baumfällen einen Fachbetrieb beauftragen?

Beauftragen Sie einen Fachbetrieb, wenn der Baum in Reichweite von Haus, Straße oder Leitung fallen könnte oder krank aussieht. Als Fallbereich gilt in der Regel ein Umkreis von 2 Baumlängen. Darin dürfen sich nur die Personen aufhalten, die den Baum fällen.

Darf ich im Sommer einen Baum selbst fällen?

Ob Sie im Sommer einen Baum selbst fällen dürfen, hängt von Ihrem Bundesland ab. Das Sommerverbot vom 1. März bis 30. September gilt nur für Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen, und die Länder legen verschieden aus, ob ein Hausgarten dazu zählt. Fragen Sie vor dem Sägen bei Ihrer Naturschutzbehörde nach.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. BGH, Urteil vom 09.11.2011, IV ZR 115/10 (Privathaftpflicht deckt Baumfällen im eigenen Garten), dejure.org,
  2. Nachbarschaftshilfe und gesetzliche Unfallversicherung (mit LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2007, L 9 U 5/05), Haufe,
  3. Schutzkleidung für die Arbeit mit der Kettensäge, STIHL,
  4. Doppelte Baumlänge, mit Abstand sicher, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV),
  5. § 39 Bundesnaturschutzgesetz, Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 69 Bundesnaturschutzgesetz, Bußgeldvorschriften, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. § 2 SGB VII, Versicherung kraft Gesetzes, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. Motorsägenschein, Wikipedia,

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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.