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Zahlt der Mieter die Baumfällung über die Nebenkosten?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ja, wenn der Baum morsch oder nicht mehr standfest war: Dann darf der Vermieter die Fällkosten über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Das hat das oberste deutsche Zivilgericht 2021 entschieden. In einer Eigentümergemeinschaft entscheidet dagegen die Versammlung der Eigentümer über die Fällung. Die Kosten tragen alle Eigentümer nach ihrem Anteil am Haus.

Fällkosten einer 40 Jahre alten Birke
knapp 2.500 Euro
BGH, Urteil vom 10.11.2021, VIII ZR 107/20, Stand 10. November 2021
Anteil einer Mieterin daran
rund 415 Euro
BGH, Urteil vom 10.11.2021, VIII ZR 107/20, Stand 10. November 2021
Frist, die Abrechnung zu beanstanden
12 Monate nach Erhalt der Abrechnung
§ 556 Absatz 3 Satz 5 BGB, Stand 22. September 2026
Ein großer Baum steht im begrünten Innenhof eines Mehrfamilienhauses mit Balkonen, links stehen Fahrräder an der Mauer.
Bei einem Baum im Hof eines Mietshauses entscheidet in der Regel der Eigentümer, was mit ihm geschieht. Bild: KI generiert.

Wer entscheidet und wer zahlt bei der Baumfällung?

Im Mietshaus entscheidet der Vermieter, und er darf die Kosten unter Umständen auf die Mieter umlegen. In einer Eigentümergemeinschaft, also einem Haus, in dem die Wohnungen einzelnen Eigentümern gehören, entscheiden die Eigentümer gemeinsam. Als Mieter haben Sie 12 Monate Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu beanstanden.

Diese Regeln gelten in ganz Deutschland. Ob der Baum überhaupt gefällt werden darf, regelt dagegen Ihre Stadt.

Baumfällung im Mietshaus und in der Eigentümergemeinschaft im Vergleich.
FrageMietshausEigentümergemeinschaft
Wer entscheidet?Der Vermieter.Die Eigentümerversammlung durch Beschluss.
Wer trägt die Kosten?Der Vermieter darf sie bei einem morschen Baum über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen.Alle Eigentümer nach ihrem Anteil am Haus, wenn sie nichts anderes beschließen.
Wer darf bei akuter Gefahr sofort handeln?Der Vermieter.Der Verwalter, auch ohne Beschluss.
Was können Sie tun?Als Mieter die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt beanstanden.Als Eigentümer in der Versammlung mitstimmen. Bei einem Alleingang kann die Gemeinschaft einen Ersatzbaum verlangen.
Wer entscheidet über die Fällung bei Ihnen?

Wohnen Sie zur Miete?

Ja

Der Vermieter entscheidet. Ist der Baum morsch oder nicht mehr standfest, darf er die Fällkosten über die Nebenkosten umlegen.

Nein

Darf ein Eigentümer laut Gründungsvertrag der Gemeinschaft im Garten frei entscheiden?

Ja

Dann darf dieser Eigentümer im Rahmen dieser Regel selbst entscheiden. Das ist die Ausnahme.

Nein

Dann entscheidet nur die Eigentümerversammlung durch Beschluss. Bei akuter Gefahr darf der Verwalter sofort handeln.

Wer entscheidet über die Baumfällung im Mietshaus?

Im Mietshaus lässt der Vermieter den Baum fällen, weil ihm das Grundstück gehört. Als Mieter nutzen Sie nur, was Ihr Mietvertrag Ihnen überlässt. Steht dort etwas zum Garten, gilt das. Lesen Sie den Vertrag, bevor Sie etwas unternehmen, und lassen Sie sich im Zweifel von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten.

Auch ein Vermieter darf nicht einfach sägen. Ob Ihre Stadt den Baum schützt, regelt die Baumschutzsatzung, die Regel Ihrer Stadt für geschützte Bäume.

Ist eine Baumfällung in den Nebenkosten erlaubt?

Ja, wenn der Baum morsch oder nicht mehr standfest ist. Der Bundesgerichtshof, das oberste deutsche Zivilgericht, hat das 2021 entschieden. Bis dahin war die Frage unter den Gerichten umstritten. Einige meinten, der Vermieter erfülle nur seine Verkehrssicherungspflicht, also die Pflicht, dass vom Baum niemand zu Schaden kommt, und müsse das selbst zahlen.

In dem Fall hatte eine Wohnungsgenossenschaft in Niedersachsen 2015 eine mehr als 40 Jahre alte Birke fällen lassen, weil sie nicht mehr standfest war. Die Kosten von knapp 2.500 Euro legte sie auf die Mieter um. Eine Mieterin sollte davon rund 415 Euro zahlen. Sie zahlte, wollte das Geld aber zurückhaben, und klagte. Sie verlor.

Die Regeln für Nebenkosten nennen die Baumfällung nicht ausdrücklich. Sie nennen aber die Gartenpflege, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen. Das Gericht sagte: Ein Baum ist eine verholzte Pflanze, und wer einen Baum erneuert, muss ihn zuerst entfernen. Zur Gartenpflege gehören außerdem Arbeiten, die nur alle paar Jahre und nicht vorhersehbar anfallen. Deshalb zählt auch eine einmalige Fällung zu den laufenden Kosten.

Das Urteil betraf einen morschen Baum. Für einen gesunden Baum, den ein Vermieter nur aus Geschmack fällen lässt, sagt es nichts. Wer eine solche Rechnung bekommt, lässt sich beraten.

Wie prüfe ich die Baumkosten in der Abrechnung?

Nach dem Urteil zählt eine Baumfällung zur Gartenpflege. Suchen Sie die Kosten deshalb unter diesem Stichwort.

  1. Suchen Sie in der Abrechnung nach den Posten Gartenpflege, Außenanlagen oder Baumpflege.
  2. Fragen Sie den Vermieter, warum der Baum gefällt wurde: krank, morsch, nicht mehr standfest oder aus anderem Grund.
  3. Verlangen Sie die Rechnung und einen Nachweis, in welchem Zustand der Baum vor der Fällung war.
  4. Beachten Sie die Frist: Sie haben 12 Monate Zeit, nachdem Sie die Abrechnung erhalten haben. Danach können Sie die Abrechnung in der Regel nicht mehr beanstanden.
  5. Teilen Sie dem Vermieter Ihre Einwände mit, am besten schriftlich, wenn der Beleg fehlt oder der Baum gesund war.

Wer entscheidet über die Baumfällung in der Eigentümergemeinschaft?

In einer Eigentümergemeinschaft gehört jedem Eigentümer seine Wohnung, und allen zusammen gehört das Grundstück mit Garten, Treppenhaus und Dach. Über gemeinsame Dinge entscheiden die Eigentümer in der Versammlung durch Beschluss, also durch Abstimmung. Ein Baum im Gemeinschaftsgarten gehört dazu.

Ein einzelner Eigentümer darf ihn nicht allein fällen. Auch der Verwalter, der das Haus für die Eigentümer verwaltet, darf ohne Beschluss nur Kleinigkeiten und Eiliges erledigen. Gerichte in Hamburg haben das Fällen und das radikale Kappen eines Gemeinschaftsbaums als bauliche Veränderung gewertet, über die die Gemeinschaft entscheiden muss.

Auch ein Sondernutzungsrecht am Garten ändert daran grundsätzlich nichts. Es gibt einem Eigentümer das Recht, die Gartenfläche allein zu nutzen, aber nicht, dort etwas Wesentliches zu verändern. Eine Ausnahme gilt, wenn die Teilungserklärung, der Gründungsvertrag der Gemeinschaft, ihm ausdrücklich freie Hand lässt. So hat es ein Gericht in Hamburg 2017 entschieden. Das Urteil stammt aus der Zeit vor der Gesetzesänderung von 2020. Den Grundsatz bestätigte das Landgericht Hamburg 2025.

Darf der Verwalter bei Gefahr sofort handeln?

Ja, wenn ein Nachteil droht, den die Eigentümer nicht mehr abwarten können. Bricht nach einem Sturm ein Stamm und droht auf das Haus zu fallen, darf der Verwalter, der das Haus für die Eigentümer betreut, den Baum sofort fällen lassen. Das Gesetz erlaubt ihm Maßnahmen, die nötig sind, um einen Nachteil abzuwenden, auch ohne vorherigen Beschluss.

Wer zahlt die Baumfällung in der Eigentümergemeinschaft?

Als Regel zahlt jeder Eigentümer nach seinem Anteil am Gemeinschaftseigentum. Der Miteigentumsanteil steht im Grundbuch, dem amtlichen Verzeichnis der Grundstücke.

Die Eigentümer können für einzelne Kosten eine andere Verteilung beschließen. Gilt die Fällung als bauliche Veränderung, hat das Gesetz für die Kosten eigene Regeln. Dann zahlen nicht automatisch alle. Lassen Sie sich in diesem Fall vom Verwalter oder von einem Anwalt beraten.

Was die Fällung selbst kostet, zeigt der Überblick zu den Kosten einer Baumfällung.

Was passiert bei einer Fällung ohne Beschluss?

Wer ohne Beschluss fällt, muss damit rechnen, dass die Gemeinschaft einen Ersatzbaum verlangt. In einem Fall vor dem Landgericht Hamburg hatten die Eigentümer einer Doppelhaushälfte 2025 eine Scheinzypresse im gemeinsamen Bereich radikal gekappt, ohne Beschluss. Das Gericht verlangte einen neuen Baum von mindestens 2 Metern Höhe.

Die Eigentümer hatten behauptet, der Baum sei ohnehin nicht mehr zu retten gewesen. Das müssen sie beweisen. Braune, abgestorbene Stellen genügten dem Gericht dafür nicht.

Braucht die Fällung eine Genehmigung der Stadt?

Ja, wenn Ihre Stadt den Baum schützt. Wer im Haus entscheiden darf, regeln bundesweit das Mietrecht und das Recht der Eigentümergemeinschaften. Ob der Baum überhaupt fallen darf, regeln dagegen Ihr Bundesland und Ihre Stadt.

Die Baumschutzsatzung ist die Regel Ihrer Stadt, die bestimmte Bäume schützt. Sie legt fest, ab welchem Stammumfang ein Baum geschützt ist. Dann braucht die Fällung eine Fällgenehmigung, das ist die schriftliche Zustimmung der Stadt. Weder der Vermieter noch die Eigentümerversammlung kann sie ersetzen. Wann ein Baum eine Fällgenehmigung braucht, hängt vom Stammumfang und von Ihrer Stadt ab.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter die Kosten einer Baumfällung auf die Mieter umlegen?

Ja, wenn der Baum morsch oder nicht mehr standfest war. Das oberste deutsche Zivilgericht hat 2021 entschieden, dass die Kosten für die Fällung einer morschen Birke zur Gartenpflege zählen und umgelegt werden dürfen. Für einen gesunden Baum, den der Vermieter nur aus Geschmack fällen lässt, sagt das Urteil nichts.

Bis wann kann ich als Mieter die Nebenkostenabrechnung wegen Baumkosten beanstanden?

Sie haben 12 Monate Zeit, nachdem Sie die Nebenkostenabrechnung erhalten haben. Teilen Sie Ihre Einwände dem Vermieter in dieser Zeit mit, am besten schriftlich. Danach können Sie die Abrechnung in der Regel nicht mehr beanstanden.

Darf ein einzelner Eigentümer einen Baum im Gemeinschaftsgarten fällen lassen?

Nein, ein einzelner Eigentümer darf das nicht allein entscheiden, auch nicht mit einem Sondernutzungsrecht am Garten. Die Eigentümerversammlung muss die Fällung beschließen. Anders ist es nur, wenn der Gründungsvertrag der Gemeinschaft ihm ausdrücklich freie Hand im Garten lässt.

Wer zahlt, wenn der Verwalter bei Gefahr einen Baum sofort fällen lässt?

Die Gemeinschaft der Eigentümer zahlt, in der Regel nach den Miteigentumsanteilen. Der Verwalter darf bei einem drohenden Nachteil auch ohne Beschluss handeln. Für diese Kosten können die Eigentümer später eine andere Verteilung beschließen.

Kann die Eigentümergemeinschaft einen Ersatzbaum verlangen, wenn ein Eigentümer ohne Beschluss fällt?

Ja, die Gemeinschaft kann einen Ersatzbaum verlangen. Ein Gericht in Hamburg sprach das 2025 zu, ließ die klagende Nachbarin aber 70 Prozent der Kosten tragen, weil der alte Baum schon geschädigt war. Wer ohne Beschluss fällt, muss außerdem beweisen, dass der Baum nicht mehr zu retten war.

Braucht die Fällung im Mietshaus oder in der Eigentümergemeinschaft eine Genehmigung der Stadt?

Ja, wenn Ihre Stadt den Baum durch eine Baumschutzsatzung schützt. Das gilt unabhängig davon, ob der Vermieter oder die Eigentümerversammlung entscheidet. Ob Ihr Baum geschützt ist, erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. BGH: Baumfällung gehört zu den Betriebskosten (VIII ZR 107/20, 10.11.2021), Legal Tribune Online (LTO),
  2. § 2 Betriebskostenverordnung, Aufstellung der Betriebskosten (Nummer 10: Kosten der Gartenpflege), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 1 Betriebskostenverordnung, Begriff der Betriebskosten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 20 Wohnungseigentumsgesetz, Bauliche Veränderungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 16 Wohnungseigentumsgesetz, Nutzungen und Kosten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. § 27 Wohnungseigentumsgesetz, Aufgaben und Befugnisse des Verwalters, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. Sondernutzungsrecht Garten: Darf der Berechtigte einen Baum fällen? (mit AG Hamburg, 24.05.2017, 22a C 89/16), Schneider Rechtsanwälte,
  9. Eigenmächtige Baumfällung am Gemeinschaftseigentum: Wer zahlt bei Wiederanpflanzung?, meinmietrecht.de,

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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.