Was müssen Sie an einem Straßenbaum hinnehmen?
Ein Straßenbaum steht im öffentlichen Straßenraum und gehört zur Straße. In Nordrhein-Westfalen sind Bepflanzung und Pflege Sache dessen, der für die Straße zuständig ist. Bei einer Gemeindestraße ist das die Gemeinde.
Anlieger, also alle, die an der Straße wohnen, müssen die Einwirkungen der Straßenbäume hinnehmen. So steht es im Straßengesetz von Nordrhein-Westfalen. Gerichte dort zählen Schatten und Laubfall dazu. Sie begründen das damit, dass Straßenbäume die Wohnqualität und das Stadtklima verbessern.
Geht es nur um Laub, Schatten oder herabfallende Früchte?
Das müssen Sie hinnehmen. Einen Rückschnitt oder eine Fällung können Sie dafür nicht verlangen.
Zerstören Wurzeln nachweislich Ihre Einfahrt, Mauer oder Leitung?
Fordern Sie die Stadt schriftlich auf, den Schaden zu beheben. Ein Anspruch besteht nur bei ernsthaften Schäden, die sich nicht anders beheben lassen.
Ohne nachgewiesenen Schaden bleibt die Meldung an die Stadt. Bitten Sie darum, den Baum zu prüfen.
Was gilt bei Wurzelschäden an Einfahrt und Gehweg?
Wurzeln können Platten anheben und Risse verursachen. Ein Recht darauf, dass die Stadt die Wurzeln entfernt, haben Sie nur in Ausnahmefällen. Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen nannte 2025 zwei davon. Entweder verursachen die Wurzeln ernsthafte Schäden, die sich nicht anders beheben lassen. Oder Sie können Ihr Grundstück nicht mehr zumutbar nutzen. Auch konkret drohende Schäden zählen.
Ganz schutzlos sind Sie nicht. Ein Zivilgericht sprach 2012 einer Eigentümerin in Nordrhein-Westfalen 1.428,08 Euro Ersatz für Schäden an Rasen und Betonplatten zu. Ein Gutachter hatte bestätigt, dass Platanenwurzeln die Schäden mitverursacht hatten.
Wer ist für den Straßenbaum zuständig?
Zuständig ist, wer für die Straße verantwortlich ist. In Nordrhein-Westfalen ist das bei einer Gemeindestraße die Gemeinde, bei einer Landesstraße das Land und bei einer Kreisstraße der Kreis. Welches Amt Ihrer Stadt die Straßenbäume betreut, erfahren Sie in der Stadtverwaltung.
Droht ein Ast abzubrechen oder ein Baum zu kippen, melden Sie das der Stadt sofort. Sie müssen dafür keinen Schaden nachweisen. Die Stadt muss dafür sorgen, dass von ihren Bäumen niemand zu Schaden kommt. Diese Pflicht heißt Verkehrssicherungspflicht.
Dürfen Sie den Straßenbaum selbst schneiden?
Am Stamm und in der Krone dürfen Sie nicht sägen. In Nordrhein-Westfalen darf nur die Stadt Straßenbäume pflegen und schneiden. Schützt eine Baumschutzsatzung den Baum, droht Ihnen außerdem ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Eine Baumschutzsatzung ist die Regel einer Stadt, die bestimmte Bäume schützt. Die Stadt Marl zählt dazu Bäume, die mit öffentlichem Geld gepflanzt wurden, also viele Straßenbäume.
Für Äste und Wurzeln, die über Ihre Grenze wachsen, gilt eine Ausnahme. Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen beschrieb 2025, dass Anlieger sie nach denselben Regeln abschneiden dürfen wie beim Baum eines Nachbarn. Bei Wurzeln verlangt das Straßengesetz, dass Sie es der Stadt vorher anmelden. Eine Zustimmung der Stadt brauchen Sie dafür nicht. Fragen Sie trotzdem vorher bei der Stadt nach.
Wann muss die Stadt eine Gehwegkante reparieren?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Als Richtwert nehmen Fußgänger Höhenunterschiede bis 2,5 Zentimeter meist hin. Entscheidend ist der Gesamtzustand des Wegs, etwa wie gut die Kante zu sehen ist.
Ein Gericht in Köln wies 2024 die Klage einer Frau ab, die über eine durch Wurzeln verschobene Gehwegplatte gestürzt war. Es sah keine Schuld der Stadt, obwohl die Kante unter Belastung bis zu 4,5 Zentimeter hoch war, denn sie war gut zu erkennen. Melden Sie eine Stolperkante der Stadt trotzdem, damit sie geprüft wird.
Was tun bei Wurzelschäden an der Einfahrt?
- Fotografieren Sie den Schaden mit Datum, etwa die angehobene Platte oder den Riss, und messen Sie den Höhenunterschied in Zentimetern.
- Schreiben Sie der Stadt, schildern Sie den Schaden, legen Sie die Fotos bei und setzen Sie eine angemessene Frist für die Antwort.
- Lassen Sie den Zusammenhang zwischen Wurzeln und Schaden von einem Gutachter prüfen. Das Gutachten muss den heutigen Zustand zeigen, denn ein älterer Befund reichte vor Gericht nicht.
- Handelt die Stadt nicht, können Sie Wurzeln auf Ihrem Grundstück selbst abschneiden lassen, wenn Sie das vorher anmelden. Bei einem Baum unter Naturschutz brauchen Sie zusätzlich eine Genehmigung.
- Halten Sie fest, wie die Stadt reagiert, damit Sie sich bei einem neuen Schaden darauf berufen können.
Ein Baumgutachten belegt den Zusammenhang zwischen Wurzeln und Schaden.
Warum scheiterten zwei Klagen gegen die Stadt?
Zwei Klagen von Anliegern gegen Städte gingen verloren, die eine 2025 in Nordrhein-Westfalen, die andere 2015 vor dem Landgericht Bielefeld. In beiden Fällen fehlte der Beleg, dass die Wurzeln den Schaden verursachten.
| Fall | Gericht und Jahr | Ergebnis |
|---|---|---|
| Platanenwurzeln heben Betonplatten an der Garagenauffahrt an | Gericht in Nordrhein-Westfalen für Streit mit Behörden, 2025 | Klage auf Entfernen der Wurzeln abgewiesen: Ein neues Gutachten fand an den Schadensstellen keine Wurzeln mehr. |
| Wurzeln dringen in eine Regenwasserleitung ein, Risse im Haus | Landgericht Bielefeld, 2015 | Klage auf Ersatz abgewiesen: Ein Gutachter fand Vorschäden an der Leitung und besondere Bodenverhältnisse als Ursache. |
Häufige Fragen
Muss ich Laub eines Straßenbaums vor meinem Haus hinnehmen?
Ja, Laub und Schatten eines Straßenbaums müssen Anlieger hinnehmen. In Nordrhein-Westfalen schreibt das Straßengesetz vor, dass Anlieger die Einwirkungen der Straßenbäume dulden, und Gerichte zählen Schatten und Laubfall dazu. Einen Rückschnitt oder eine Fällung können Sie deshalb nicht verlangen.
Kann ich von der Stadt verlangen, dass sie Wurzelschäden an meiner Einfahrt beseitigt?
Nein, Wurzelschäden muss die Stadt nur in Ausnahmefällen beseitigen. Ein Anspruch kommt infrage, wenn die Wurzeln ernsthafte Schäden verursachen, die sich nicht anders beheben lassen. Den Schaden müssen Sie belegen, am besten mit einem aktuellen Gutachten.
Darf ich einen störenden Straßenbaum selbst zurückschneiden?
Am Stamm und in der Krone eines Straßenbaums nein, denn in Nordrhein-Westfalen darf nur die Stadt Straßenbäume schneiden. Schützt eine Baumschutzsatzung den Baum, droht Ihnen bei einem verbotenen Schnitt ein Bußgeld, in Nordrhein-Westfalen bis 50.000 Euro. Nur Äste und Wurzeln, die über Ihre Grenze wachsen, dürfen Sie unter Bedingungen abschneiden.
Darf ich Wurzeln eines Straßenbaums auf meinem Grundstück selbst abschneiden?
Ja, in Nordrhein-Westfalen dürfen Sie Wurzeln eines Straßenbaums abschneiden, wenn Sie den Schnitt der Stadt vorher melden. Eine Zustimmung der Stadt brauchen Sie nicht. Bei einem Baum unter Naturschutz kommt eine Genehmigung der Naturschutzbehörde hinzu, und die Kosten erstattet die Stadt in der Regel nicht.
Wer ist für einen Straßenbaum vor meinem Haus zuständig?
Für einen Straßenbaum ist zuständig, wer für die Straße verantwortlich ist, in Nordrhein-Westfalen bei einer Gemeindestraße die Gemeinde. Bepflanzung, Pflege und Unterhaltung der Straßenbäume liegen in Nordrhein-Westfalen bei ihr. Welches Amt sich darum kümmert, erfahren Sie in Ihrer Stadtverwaltung.
Ab welcher Kante im Gehweg muss die Stadt handeln?
Für Kanten im Gehweg gibt es keine feste Grenze. Als Richtwert gelten Kanten bis 2,5 Zentimeter als zumutbar, doch entscheidend ist der Gesamtzustand des Gehwegs. Ein Gericht in Köln sah 2024 sogar bei einer Kante von bis zu 4,5 Zentimetern keine Haftung der Stadt, weil sie gut zu erkennen war.
