Was verlangt die Verkehrssicherungspflicht von Ihnen?
Wem ein Baum gehört, der hat auch eine Gefahrenquelle. Deshalb muss er im Rahmen des Zumutbaren dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Diese Pflicht heißt Verkehrssicherungspflicht. Sie gilt für private Eigentümer genauso wie für Städte mit ihren Straßenbäumen. Wer fahrlässig einen anderen verletzt oder dessen Eigentum beschädigt, muss den Schaden ersetzen.
Wie viel Kontrolle zumutbar ist, hat das oberste deutsche Zivilgericht 2014 beschrieben. Nach diesem Urteil genügt es, dass Sie Ihre Bäume regelmäßig ansehen und dabei auf trockenes Laub, dürre Äste, Verletzungen und Frostrisse achten. Gibt es besondere Umstände, etwa ein hohes Alter, einen schlechten Zustand oder einen ungewöhnlichen Standort, lassen Sie den Baum genauer untersuchen. Wer das tut, hat seiner Pflicht genügt, auch wenn später doch ein Ast bricht. Das Urteil betraf einen Straßenbaum der Stadt Suhl, und Gerichte prüfen jeden Fall einzeln.
Die Stadt Köln sagt es für private Eigentümer so: Kontrollen und nötige Arbeiten am Baum sind Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers. Sie dürfen einen Fachmann beauftragen, die Verantwortung bleibt aber bei Ihnen.
Wie oft müssen Sie Ihre Bäume kontrollieren?
Ein festes Kontrollintervall schreibt kein Gesetz vor. Gerichte orientieren sich aber häufig an den Richtlinien einer Fachgesellschaft für Landschaftsentwicklung. Diese Richtlinien sind kein Gesetz, gelten aber als wichtiger Maßstab dafür, was zumutbar war.
Nach dem Vorwort der Richtlinien von 2020 reicht meist eine Kontrolle im Jahr. Zwei Kontrollen im Jahr, wie manche Gerichte sie früher forderten, sehen Fachleute heute als Ausnahme. Ein Merkblatt eines Instituts für Baumdiagnose nennt für gesunde Bäume je nach Standort alle 1 bis 3 Jahre und für stärker geschädigte 1 Mal im Jahr.
| Zustand des Baums | Wie oft kontrollieren | Was noch gilt |
|---|---|---|
| gesund oder leicht geschädigt | alle 1 bis 3 Jahre, je nach Standort | abwechselnd mit und ohne Laub ansehen |
| stärker geschädigt | 1 Mal im Jahr | ein Termin darf höchstens 3 Monate später kommen als geplant |
| nach einem Sturm, einem Schaden am Baum, größeren Bauarbeiten in der Nähe oder einem starken Eingriff in den Baum | zusätzlich, unabhängig vom Plan | kommt zur regulären Kontrolle hinzu |
Wo viele Menschen unterwegs sind, etwa an Straßen, Wegen oder Spielanlagen, gilt ein strengerer Maßstab. Nach einem Sturm kommt eine zusätzliche Kontrolle dazu, und Sturmschäden am Baum haben eigene Regeln für Versicherung und Feuerwehr.
Was gehört zu einer Kontrolle vom Boden aus?
Bei dieser Kontrolle geht jemand um den Baum herum und sieht ihn von allen Seiten an. Er achtet auf Zeichen, dass Äste brechen oder der Baum umstürzen könnte. Manche Veränderungen erkennt man nur aus der Ferne, andere nur aus der Nähe. Deshalb gehören beide Blicke dazu.
- Krone: abgestorbene oder abgebrochene Äste, Kronensicherungen (Seile oder Gurte, die Äste zusammenhalten), dünne Belaubung, Astgabeln mit Rissen.
- Stamm: Risse, Höhlungen, Rindenschäden, Anfahrschäden, Pilze, Insektenbefall, Schrägstand, Blitzschäden.
- Stammfuß, also die Stelle, an der der Stamm in den Boden übergeht: Verdickungen, neue Triebe, alte Pilze.
- Boden und Umfeld: Aufwölbungen und Risse, verdichteter oder versiegelter Boden, Aufschüttungen, ein plötzlich freigestellter Baum.
Fotografieren Sie immer vom selben Standpunkt aus, dann sehen Sie Veränderungen über die Jahre. Das Merkblatt nennt Mindestangaben für das Protokoll jeder Kontrolle. Auch ein handschriftliches Protokoll kann vor Gericht eine Rolle spielen.
- Datum der Kontrolle.
- Name und Unterschrift der Person, die kontrolliert hat.
- Angaben zum Baum: Art, Standort, Nummer oder Lageskizze.
- Ergebnis: Ist der Baum sicher, nicht sicher oder ist die Lage unklar?
- Nächster Termin, oder bei einem unsicheren Baum die nötige Arbeit mit Frist und Eile.
Wann zahlen Sie, wenn Ihr Baum Schaden anrichtet?
Sie müssen zahlen, wenn der Schaden auf eine Gefahr zurückgeht, die eine ordentliche Kontrolle gezeigt hätte. Sie müssen nicht zahlen, wenn ein gesunder Baum ohne Vorwarnung einen Ast verliert. So hat es das oberste deutsche Zivilgericht 2014 entschieden. Damals fielen nachts Äste einer Pappel in Suhl auf ein geparktes Auto. Die Klage des Autofahrers gegen die Stadt scheiterte.
Drei Fälle zeigen den Unterschied. In Suhl zahlte niemand. In Koblenz zahlte die Gemeinde etwa 8.000 Euro für einen toten Ast.
| Was geschah | Wer zahlte | Was den Ausschlag gab |
|---|---|---|
| Äste einer gesunden Pappel fallen nachts auf ein geparktes Auto (Suhl) | niemand, der Autofahrer bekam nichts | vorher gab es keine Anzeichen, ein solcher Astbruch gehört zum Lebensrisiko |
| ein abgestorbener Ast stürzt im Stadtwald auf ein parkendes Auto (Koblenz) | die Gemeinde, etwa 8.000 Euro | Gutachter sahen die Gefahr bei ordentlicher Kontrolle als erkennbar an |
| ein gesunder Baum stürzt im Sturm auf ein Haus | meist niemand, denn der Sturm gilt als höhere Gewalt | nur ein nachweislich morscher Baum macht den Eigentümer zahlungspflichtig |
Der Unterschied liegt darin, ob man den Schaden sehen konnte. Einen toten Ast sieht jeder Kontrolleur, bei der Pappel in Suhl gab es nichts zu sehen. Wer regelmäßig kontrolliert und tote Äste entfernen lässt, steht besser da. Ohne Protokoll können Sie das kaum belegen. Lassen Sie sich beraten, wenn ein Schaden schon eingetreten ist.
Was tun Sie, wenn die Kontrolle etwas zeigt?
Zeigt die Kontrolle etwas, entscheidet der Kontrolleur, ob eine Arbeit den Baum wieder sicher macht oder ob erst eine genauere Untersuchung Klarheit bringt. Tote Äste lassen sich entfernen. Eine brüchige Astgabel lässt sich mit einer Kronensicherung halten, also mit einem Seil oder Gurt in der Krone. Eine sehr lange Krone lässt sich einkürzen. Bei einem Pilz am Stammfuß oder einer Höhle im Stamm muss dagegen erst gemessen werden. Ein Baumgutachten zeigt dann, ob der Baum stehen bleiben kann.
Ergebnis einordnen
Der Kontrolleur hält fest, ob der Baum sicher ist, ob er sich sicher machen lässt oder ob die Lage unklar bleibt. Wie eilig es ist, steht im Protokoll.
Bei akuter Gefahr sofort sichern
Sperren Sie den Bereich ab. Droht der Baum auf eine Straße oder auf Menschen zu fallen, rufen Sie die 112. Einen gefährlichen Baum dürfen Sie auch zwischen dem 1. März und dem 30. September fällen lassen, wenn es der Verkehrssicherheit dient. Steht er unter einer Baumschutzsatzung, also der Regel Ihrer Stadt, die bestimmte Bäume schützt, melden Sie die Fällung Ihrer Stadt, in München binnen 2 Wochen.
Arbeit beauftragen
Ein Fachbetrieb entfernt tote Äste, sichert oder kürzt die Krone oder fällt den Baum. Bei einem geschützten Baum brauchen Sie meist zuerst eine Fällgenehmigung, also die Zustimmung Ihrer Stadt zum Fällen. In Köln nennt die Satzung dafür bis zu 8 Wochen Bearbeitungszeit.
Ergebnis festhalten
Tragen Sie ein, was gemacht wurde, wann und von welchem Betrieb. Legen Sie den nächsten Termin nach dem neuen Zustand des Baums fest.
Zeigt die Kontrolle etwas Auffälliges, etwa tote Äste, einen Riss, eine Höhle, einen Pilz oder Schrägstand?
Kann der Baum nach Einschätzung des Kontrolleurs bald brechen oder umstürzen?
Sperren Sie den Bereich ab und lassen Sie den Baum von einem Fachbetrieb sichern oder fällen. Fotografieren Sie vorher.
Beauftragen Sie die Arbeit oder die genauere Untersuchung innerhalb der Frist aus Ihrem Protokoll. Halten Sie beides schriftlich fest.
Steht der Baum an einer Straße, einem Weg oder einem Spielplatz, oder ist er alt oder geschädigt?
Kontrollieren Sie ihn jedes Jahr, abwechselnd mit und ohne Laub, und zusätzlich nach jedem Sturm.
Bei gesunden Bäumen reicht nach dem Merkblatt ein Abstand von bis zu 3 Jahren. Tragen Sie den nächsten Termin ein und halten Sie ihn ein.
Wie belegen Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht später?
Die Verkehrssicherungspflicht, also die Pflicht, dass von Ihrem Baum niemand zu Schaden kommt, lässt sich nur mit Protokollen belegen. Heben Sie sie so lange auf, wie noch jemand einen Anspruch gegen Sie haben kann. Ansprüche auf Ersatz eines Schadens verjähren in der Regel 3 Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Geschädigte vom Schaden und von Ihnen erfährt. Weiß er es nicht, gilt eine Höchstfrist: 10 Jahre bei Sachschäden und 30 Jahre bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Am einfachsten heben Sie die Protokolle dauerhaft auf.
Häufige Fragen
Wie oft muss ich meine Bäume im Garten kontrollieren?
Für Bäume im Garten genügt meist eine Kontrolle pro Jahr, ein festes Intervall nennt kein Gesetz. Für gesunde Bäume nennt ein Merkblatt je nach Standort alle 1 bis 3 Jahre. Nach einem Sturm sehen die Richtlinien eine zusätzliche Kontrolle vor.
Muss ich zahlen, wenn ein gesunder Baum im Sturm einen Ast verliert?
Nein, für einen gesunden Baum ohne erkennbare Vorwarnung müssen Sie in der Regel nicht zahlen. Das oberste deutsche Zivilgericht hat 2014 entschieden, dass ein Astbruch ohne besondere Anzeichen zum Lebensrisiko gehört. Zahlen müssen Sie, wenn die Gefahr erkennbar war und Sie nichts getan haben.
Muss ich für die Kontrolle meiner Bäume einen Fachmann beauftragen?
Nein, für die Kontrolle Ihrer Bäume brauchen Sie nicht zwingend einen Fachmann. Die Stadt Dresden schreibt Eigentümern, dass sie ihre privaten Bäume selbst kontrollieren dürfen und einen Fachmann erst bei Zweifeln brauchen. Bei alten Bäumen an einer Straße oder an der Grundstücksgrenze ist ein Kontrolleur mit Zertifikat die sicherere Wahl. 2020 gab es rund 6.500 zertifizierte Kontrolleure.
Was unterscheidet die Kontrolle vom Boden aus von einer genaueren Untersuchung?
Bei der Kontrolle sieht jemand den Baum vom Boden aus von allen Seiten an. Die genauere Untersuchung folgt nur, wenn diese Kontrolle etwas zeigt, das sich so nicht klären lässt. Dann misst ein Gutachter zum Beispiel mit Seil, Bohrnadel oder Schallwellen.
Wie lange muss ich die Protokolle meiner Baumprüfungen aufbewahren?
Am sichersten heben Sie die Protokolle dauerhaft auf. Ansprüche auf Ersatz eines Schadens verjähren meist 3 Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Geschädigte davon erfährt. Ohne Kenntnis gelten Höchstfristen von 10 Jahren bei Sachschäden und 30 Jahren bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
