Reicht die Baugenehmigung, um den Baum zu fällen?
Nicht immer. Fällt Ihr Baum unter die Baumschutzsatzung Ihrer Stadt, die Regel für geschützte Bäume, brauchen Sie eine Fällgenehmigung. Wie sie mit dem Bauantrag zusammenhängt, ist von Stadt zu Stadt verschieden. Ein Bauvorhaben ist einer der Gründe, aus denen eine Stadt die Fällung genehmigt. In Marl muss sie zustimmen, wenn Sie sonst gar nicht oder nur mit wesentlichen Einschränkungen bauen können.
In Köln reichen Sie den Fällantrag zusammen mit dem Bauantrag beim Bauaufsichtsamt ein. Die Fällgenehmigung gilt erst, wenn die Baugenehmigung erteilt ist. In Marl entscheidet die Stadt über den Baum in der Baugenehmigung selbst. Fragen Sie deshalb vor dem Bauantrag beim Bauamt, ob Sie einen eigenen Fällantrag brauchen und wohin er geht.
Gehört der Baum nicht Ihnen, brauchen Sie zusätzlich das Einverständnis des Eigentümers. Köln weist darauf hin, dass die Genehmigung die Rechte Dritter nicht ersetzt, auch wenn ein Bauherr den Antrag stellt. Wie Sie den Stammumfang messen und welche Grenzen Ihre Stadt setzt, steht bei der Fällgenehmigung.
Prüfen Sie außerdem, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan gilt. Das ist der Plan der Stadt, der für ein Baugebiet festlegt, was dort gebaut werden darf. Er kann einzelne Bäume schützen.
Schreibt der Bebauungsplan vor, dass Ihr Baum erhalten bleiben muss?
Ohne Zustimmung der Stadt dürfen Sie den Baum nicht fällen. Fragen Sie vor dem Bauantrag beim Bauamt, wie Sie davon abweichen können.
Erreicht der Baum den Stammumfang, ab dem Ihre Baumschutzsatzung gilt?
Sie brauchen eine Fällgenehmigung. Fragen Sie das Bauamt, ob Sie sie mit dem Bauantrag stellen, wie in Köln, oder getrennt.
Sie brauchen keine Fällgenehmigung, aber vom 1. März bis 30. September kann ein Fällverbot gelten. In Ihrem Garten dürfen Sie nach Auskunft von Köln fällen, wenn keine Tiere im Baum leben.
Was bedeutet es, wenn der Baum im Bebauungsplan steht?
Ein Bebauungsplan kann festlegen, dass bestimmte Bäume erhalten bleiben müssen. Solche Bäume sind geschützt, auch wenn ihr Stammumfang unter der Grenze der Baumschutzsatzung liegt, der Regel Ihrer Stadt für geschützte Bäume. Köln und Marl nennen das ausdrücklich. Der Plan kann auch vorschreiben, dass Sie an einer Stelle neue Bäume pflanzen.
Ob Ihr Grundstück unter einen solchen Plan fällt, sagt Ihnen das Bauamt. Köln bietet dafür eine Prüfung auf seiner Internetseite an.
Fällen Sie einen Baum, den ein solcher Plan schützt, drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld. War der Baum zugleich durch die Baumschutzsatzung geschützt, kann deren Bußgeld dazukommen.
Gilt das Fällverbot im Sommer auch für Bauvorhaben?
Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie viele Bäume und Hecken nicht fällen oder abschneiden. Das Bundesgesetz zum Naturschutz macht eine Ausnahme für zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs, also ein kleiner Bestand an Bäumen und Sträuchern, weichen muss. Diese Ausnahme betrifft nur das Sommerverbot. Ob Ihr Baum unter die Baumschutzsatzung, die Regel für geschützte Bäume, oder den Bebauungsplan fällt, prüft die Stadt getrennt.
Was das Sommerverbot genau bedeutet, lesen Sie beim Thema Vogelschutzperiode.
Wie schützen Sie Bäume auf der Baustelle?
Für Bäume, die stehen bleiben, gibt es seit Ende 2023 eine neue Richtlinie zum Baumschutz auf Baustellen. Sie stammt von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, einem Fachverband, und ersetzt eine Richtlinie von 1999. Dazu kommt die Norm DIN 18920 für Baumschutz bei Bauarbeiten, die im Juni 2026 neu gefasst wurde. Beides sind Fachregeln, keine Gesetze. Verbindlich werden sie vor allem, wenn sie in Ihrem Bauvertrag stehen. Marl kann außerdem Schutzmaßnahmen für Bäume anordnen.
Geschützt wird die Fläche unter der Baumkrone plus 1,5 Meter nach allen Seiten. Bei Säulenformen und schmalen Kronen im engen Bestand sind es 5 Meter nach allen Seiten. Bauwerk, Arbeitsraum, Baustelleneinrichtung und Lagerflächen sollen außerhalb dieser Fläche liegen. Ein fester Zaun schützt Wurzeln und Krone. Leitungen verlegen Sie dort möglichst ohne Graben oder mit Absaugen und Handarbeit.
Was droht, wenn Sie den Baum ohne Genehmigung fällen?
Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, riskiert mehrere Folgen. Sie können zusammentreffen.
- Ein Bußgeld bis 10.000 Euro, wenn ein Plan der Stadt den Baum zum Erhalt vorschreibt.
- Ein Bußgeld nach der Baumschutzsatzung, der Regel Ihrer Stadt für geschützte Bäume, wenn der Baum auch dort geschützt war. In Nordrhein-Westfalen sind bis zu 50.000 Euro möglich, in Marl 2.000 bis 50.000 Euro je Baum.
- Eine Ersatzpflanzung, also neue Bäume als Ersatz, oder eine Zahlung. Köln verlangt bei Bauvorhaben je nach Stammumfang ein bis neun Ersatzbäume oder 1.488 Euro für jeden Baum, der sich nicht pflanzen lässt. Marl verlangt das auch nach einer Fällung ohne Genehmigung.
- In Marl sind auch der Auftraggeber und die Person, die fällt, verantwortlich.
Wie laufen Bauantrag und Fällantrag zusammen?
- Vorgaben prüfen: Fragen Sie beim Bauamt, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan gilt und ob er Bäume zum Erhalt vorschreibt.
- Bäume erfassen: Messen Sie Stammumfang, Art und Standort jedes Baums, den die Bauarbeiten treffen könnten, und machen Sie Fotos.
- Antragsweg klären: Fragen Sie das Bauamt, ob Sie den Fällantrag mit dem Bauantrag einreichen, wie in Köln, oder getrennt beim Umweltamt.
- Schutz planen: Nehmen Sie Zaun und Schutzfläche für die bleibenden Bäume in den Bauablauf auf.
- Bescheid abwarten: Fällen Sie erst, wenn Baugenehmigung und Fällgenehmigung schriftlich vorliegen. Eine mündliche Zusage reicht nicht.
- Zaun aufstellen: Der Zaun steht, bevor das erste Fahrzeug auf das Grundstück fährt, und bleibt bis zum Ende der Bauzeit.
Häufige Fragen
Reicht eine Baugenehmigung aus, um einen Baum für den Neubau zu fällen?
Nicht überall. Fällt der Baum unter die Baumschutzsatzung, die Regel Ihrer Stadt für geschützte Bäume, oder schützt ihn der Bebauungsplan, brauchen Sie eine Fällgenehmigung. In Köln stellen Sie den Fällantrag zusammen mit dem Bauantrag, in Marl entscheidet die Stadt in der Baugenehmigung mit. Fragen Sie vor dem Bauantrag beim Bauamt Ihrer Stadt nach.
Was bedeutet es, wenn ein Baum im Bebauungsplan steht?
Ein Bebauungsplan ist der Plan der Stadt, der für ein Baugebiet festlegt, was gebaut werden darf. Er kann vorschreiben, dass ein Baum erhalten bleiben muss. Dann ist der Baum geschützt, auch wenn er kleiner ist als die Grenze der Baumschutzsatzung, und Sie dürfen ihn ohne Zustimmung der Stadt nicht fällen.
Welches Bußgeld droht, wenn ich einen Baum aus dem Bebauungsplan fälle?
Für einen solchen Baum drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld. War der Baum auch durch die Baumschutzsatzung geschützt, kann deren Bußgeld dazukommen, in Marl 2.000 bis 50.000 Euro je Baum. Dazu verlangt die Stadt meist eine Ersatzpflanzung.
Darf ich für mein Bauvorhaben auch im Sommer einen Baum fällen?
Nur eingeschränkt. Das Gesetz erlaubt es bei zulässigen Bauvorhaben nur, wenn geringfügiger Gehölzbewuchs weichen muss. Ein großer alter Baum passt kaum darunter, und die Baumschutzsatzung gilt unabhängig davon weiter. Fragen Sie im Zweifel die Naturschutzbehörde.
Wie weit muss der Schutzbereich um einen Baum auf der Baustelle reichen?
Der Schutzbereich reicht von der Fläche unter der Baumkrone noch 1,5 Meter nach allen Seiten, bei Säulenformen und schmalen Kronen im engen Bestand 5 Meter. Diese Fläche umgibt ein fester Zaun. Bauwerk, Lager und Baustelleneinrichtung liegen möglichst außerhalb.
Muss ich für einen Baum, den ich für den Bau fälle, Ersatz pflanzen?
Meist ja. Köln verlangt bei Bauvorhaben je nach Stammumfang ein bis neun Ersatzbäume oder 1.488 Euro für jeden Baum, der sich nicht pflanzen lässt. Auch Marl verlangt bei einer Fällung für ein Bauvorhaben eine Ersatzpflanzung oder eine Zahlung.
