BaumpflegeListe

Ratgeber

Was tun bei Sturmschaden am Baum?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Halten Sie Abstand, sperren Sie den Gefahrenbereich ab und rufen Sie bei Gefahr für Menschen sofort die 112. Fotografieren Sie den Schaden und melden Sie ihn Ihrer Versicherung. Ob die Feuerwehr fürs Wegräumen eines Baums Gebühren verlangt, hängt vom Bundesland und der Gemeinde ab. In Hessen bestätigte ein Gericht 2020 eine Rechnung von rund 920 Euro.

Feuerwehr-Rechnung im Frankfurter Fall
rund 920 Euro
Stadt+Grün 08/2022 zum Urteil vom 4. August 2020, 5 K 1670/19.F, Stand 1. September 2022
Sturm laut Mustertext der Versicherer
ab 62 km/h (Windstärke 8)
GDV, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen VGB 2022, A 5.1.1, Stand 20. September 2026
Zeitraum des Fällverbots für Bäume
1. März bis 30. September
§ 39 BNatSchG, Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, Stand 20. September 2026
Ein dicker abgebrochener Ast liegt mit frischen Bruchstellen auf einer nassen Wiese neben einem beschädigten Holzzaun, darüber dunkle Wolken.
Nach einem Sturm halten Sie Abstand, sperren den Gefahrenbereich ab und rufen bei Gefahr für Menschen die 112. Bild: KI generiert.

Was tun Sie zuerst nach dem Sturm?

Nach dem Sturm geht es um Abstand, Absperrung und Beweise, nicht um die Säge. Ein angebrochener Ast, der noch an einem Faserstrang hängt, kann jederzeit fallen. Dasselbe gilt für einen Baum, der schräg in einer Nachbarkrone lehnt. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor Sturmböen ab 65 Kilometern pro Stunde (Warnstufe 2). Solange die Warnung gilt, bleiben Sie im Haus.

  1. Sehen Sie sich den Schaden aus sicherer Entfernung an. Gehen Sie nicht unter hängende Äste und nicht neben einen Baum, dessen Wurzelwerk sich hebt.
  2. Sperren Sie den Bereich ab, etwa mit Flatterband, und warnen Sie Nachbarn und Mieter.
  3. Rufen Sie die 112, wenn Menschen in Gefahr sind. Rufen Sie sie auch, wenn ein Baum eine Straße, einen Gehweg oder eine Stromleitung blockiert oder auf ein bewohntes Haus zu fallen droht.
  4. Fotografieren Sie den Schaden von mehreren Seiten, mit Datum, bevor etwas weggeräumt wird. Notieren Sie die Uhrzeit.
  5. Melden Sie den Schaden möglichst am selben Tag Ihrer Versicherung und fragen Sie, ob Sie vor dem Wegräumen eine Freigabe brauchen.
  6. Beauftragen Sie einen Fachbetrieb, der mit Kletterseil oder Hubarbeitsbühne arbeitet. Äste unter Spannung und hängende Kronenteile sind keine Arbeit für Leiter und Handsäge.

Wer zahlt die Feuerwehr nach einem Sturmschaden?

Ob die Feuerwehr für einen Einsatz am Baum eine Gebühr verlangt, regeln die Bundesländer und die Gemeinden unterschiedlich. Wie das ausgehen kann, zeigt ein Fall aus Hessen. Sind Menschen in Gefahr, rufen Sie trotzdem sofort die 112. Über Kosten sprechen Sie später.

Ein Pächter eines Campingplatzes fand eine 15 Meter hohe Fichte mit einem abgebrochenen Kronenstück vor. Es war etwa 4 Meter lang, hatte 25 Zentimeter Durchmesser und hing nur noch an einem Faserstrang. Der Baum stand in der Nähe eines Kinderspielplatzes. Die Feuerwehr riet, den Bereich abzusperren und eine Fachfirma zu beauftragen. Als der Pächter anderthalb Stunden später erneut anrief, weil die Firma erst im November kommen konnte, entfernte die Feuerwehr das Kronenstück. Sie hatte ihn über die Kosten aufgeklärt, und er unterschrieb eine Erklärung, sie zu tragen. Die Rechnung lag bei etwa 920 Euro.

Er klagte gegen die Rechnung und verlor. Das Gericht sah in dem Vorfall keine Katastrophe, für die der Einsatz kostenlos gewesen wäre. In Hessen sind nur Einsätze bei Bränden und bei Katastrophen durch Naturereignisse kostenlos. Für alle übrigen Hilfen gelten die Gebühren der Gemeinde. Die Fachzeitschrift fasst zusammen: Die Feuerwehr muss Gefahren nicht kostenlos beheben, wenn der Verantwortliche selbst dazu in der Lage ist.

Welche Versicherung zahlt den Schaden durch einen Baum?

Für Schäden durch einen umgestürzten Baum zahlt je nach Sache Ihre Wohngebäude- oder Ihre Kfz-Teilkaskoversicherung, aber erst ab Windstärke 8. Das entspricht mindestens 62 Kilometern pro Stunde. So steht es in den Musterbedingungen der Versicherer. Ihr eigener Vertrag kann abweichen, lesen Sie deshalb Ihre Bedingungen. Kann niemand die Windstärke am Schadenort messen, wird Sturm unterstellt, wenn Sie etwas nachweisen. Entweder hat der Wind in der Umgebung Gebäude in einwandfreiem Zustand beschädigt. Oder Ihr Schaden kann nur durch Sturm entstanden sein.

Wer nach einem Sturmschaden durch einen Baum zahlt, nach den Musterbedingungen der Versicherer und den Angaben der Verbraucherzentrale. Ihr Vertrag kann anders lauten.
Was ist passiertWer zahltWas dafür gelten muss
Ein Baum fällt auf Ihr Haus oder Ihre TerrasseIhre WohngebäudeversicherungSturm ab Windstärke 8. Aufräumkosten sind nach den Musterbedingungen nur bis zum vereinbarten Betrag versichert.
Ein Baum fällt auf Ihr geparktes AutoIhre TeilkaskoversicherungSturm ab Windstärke 8. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Sie fahren selbst gegen einen umgestürzten BaumIhre Vollkaskoversicherung, falls Sie eine habenDie Teilkasko zahlt nur, wenn der Sturm den Baum auf oder gegen Ihr Fahrzeug wirft. Ein vom Sturm veranlasstes Verhalten des Fahrers schließt sie aus.
Der morsche Baum Ihres Nachbarn beschädigt Ihr Eigentumdie Haftpflichtversicherung Ihres NachbarnSie müssen belegen, dass der Baum morsch war. Nach einem Sturm ist das schwer.
Der gesunde Baum Ihres Nachbarn fällt im Sturm auf Ihr HausIhre eigene Versicherung, wenn Ihr Vertrag Sturm decktEin gesunder Baum im Sturm gilt als höhere Gewalt, der Nachbar haftet dann nicht.

Ob Ihr Vertrag das Wegräumen eines Baums übernimmt, der niemanden getroffen hat, steht in Ihren Bedingungen. Fragen Sie Ihre Versicherung.

Wann zahlen Sie selbst für den Sturmschaden?

Sie müssen zahlen, wenn Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben, also die Pflicht, dass von Ihrem Baum niemand zu Schaden kommt. Das ist der Fall, wenn der Baum erkennbar krank oder bruchgefährdet war und Sie nichts getan haben. Ein Astbruch ohne Vorwarnung gehört dagegen zum Lebensrisiko. Das hat das oberste deutsche Zivilgericht 2014 entschieden. Wer seine Bäume regelmäßig ansieht und bei Auffälligkeiten prüfen lässt, hat seine Pflicht erfüllt.

Entscheidend ist der Nachweis. Ein Protokoll mit Datum, Ergebnis und nächstem Termin zeigt, dass Sie den Baum vor dem Sturm angesehen haben. Ohne Protokoll fällt es schwer, das zu belegen.

Dürfen Sie den Baum in der Vogelschutzzeit fällen?

Ja, wenn die Fällung der Verkehrssicherheit dient. Vom 1. März bis zum 30. September ist es grundsätzlich verboten, Bäume außerhalb des Waldes zu fällen, damit brütende Vögel nicht gestört werden. Diese Zeit heißt Vogelschutzperiode. Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen fallen nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht unter dieses Verbot. Das Gesetz nimmt außerdem Maßnahmen aus, die im öffentlichen Interesse nicht anders oder zu einer anderen Zeit möglich sind und der Verkehrssicherheit dienen. Ein hängender Kronenteil über dem Gehweg fällt darunter.

Steht der Baum unter einer Baumschutzsatzung, also der Regel Ihrer Stadt, die bestimmte Bäume schützt, gilt zusätzlich deren Regel für akute Gefahr. München sieht die Genehmigung als erteilt an, wenn Sie die Maßnahme spätestens 2 Wochen später mit aussagekräftigen Unterlagen melden. Dresden erlaubt die sofortige Maßnahme, verlangt aber, die Naturschutzbehörde sofort zu informieren und die Eile zu belegen. Marl verlangt eine schriftliche Meldung mit Gründen. Fotos vor der Fällung helfen überall.

Dürfen Sie sofort sägen lassen?

Droht ein Einsturz oder Abbruch, der Menschen, Verkehr oder ein Gebäude gefährdet?

Ja

Steht der Baum unter einer Baumschutzsatzung Ihrer Stadt?

Ja

Lassen Sie die Gefahr beheben und fotografieren Sie vorher. Melden Sie die Maßnahme Ihrer Stadt, in München binnen 2 Wochen.

Nein

Lassen Sie die Gefahr beheben. Das Gesetz erlaubt das auch in der Vogelschutzperiode, prüfen Sie vorher auf besetzte Nester.

Nein

Liegt der Termin zwischen dem 1. März und dem 30. September?

Ja

Beschränken Sie sich auf Sichern und schonende Pflegeschnitte. Die vollständige Fällung ohne Gefahr wartet bis Oktober oder braucht eine Ausnahme der Naturschutzbehörde.

Nein

Beauftragen Sie den Fachbetrieb wie bei jeder Fällung, bei einem geschützten Baum mit Antrag und Bescheid.

Nach Angaben der Stadt Dresden sind Auftraggeber und Firma dafür verantwortlich, dass keine Nester oder Quartiere geschützter Tiere zerstört werden. Schauen Sie vor dem ersten Schnitt in die Krone.

Wie beauftragen Sie einen Betrieb nach dem Sturm?

Nach einem Sturm klingeln manchmal Betriebe an der Haustür und bieten sofort Hilfe an. Lassen Sie sich nicht drängen. Bitten Sie um ein schriftliches Angebot und holen Sie ein zweites ein, sobald der Gefahrenbereich gesichert ist. Einen Anhaltspunkt für die Preise gibt der Überblick, was eine Baumfällung kostet.

Ob Sie einen Auftrag widerrufen können, hängt davon ab, wer wen gerufen hat. Rufen Sie selbst einen Betrieb und bitten ausdrücklich um dringende Reparaturarbeiten, können Sie diesen Auftrag nicht widerrufen. Bietet der Betrieb bei diesem Besuch weitere Arbeiten an, die Sie nicht verlangt haben, dürfen Sie diese innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Klingelt ein Betrieb unaufgefordert und Sie unterschreiben, können Sie den ganzen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

  • Fotos des Schadens vor und nach dem Wegräumen, mit Datum.
  • Die Sturmwarnung oder den Messwert des Deutschen Wetterdienstes für den Tag, als Beleg der Windstärke.
  • Das schriftliche Angebot und die Rechnung des Betriebs mit einzelnen Positionen.
  • Protokolle Ihrer letzten Kontrollen, falls jemand Ansprüche gegen Sie stellt.
  • Die Meldung an Ihre Stadt, wenn ein geschützter Baum wegen akuter Gefahr gefällt wurde.

Häufige Fragen

Kostet ein Feuerwehreinsatz nach einem Sturm am Baum Geld?

Ja, ein Feuerwehreinsatz am Baum kann Geld kosten, denn Bundesländer und Gemeinden regeln die Gebühren unterschiedlich. In Hessen bestätigte ein Gericht 2020 rund 920 Euro für das Entfernen einer abgebrochenen Baumkrone von einem Privatgrundstück. In Hessen sind nur Einsätze bei Bränden und bei Katastrophen durch Naturereignisse kostenlos. Bei Gefahr für Menschen rufen Sie trotzdem immer sofort die 112.

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung einen Sturmschaden durch einen Baum?

Nach den Musterbedingungen der Versicherer zahlt sie ab Windstärke 8, das sind mindestens 62 Kilometer pro Stunde. Ihr Vertrag kann abweichen. Ist die Windstärke nicht messbar, wird Sturm unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass in der Umgebung einwandfreie Gebäude beschädigt wurden.

Wer zahlt, wenn der Baum meines Nachbarn im Sturm auf mein Haus fällt?

Meist zahlt zunächst Ihre eigene Wohngebäudeversicherung, wenn der Baum gesund war und Ihr Vertrag Sturm deckt. Ein gesunder Baum im Sturm gilt als höhere Gewalt, dann haftet Ihr Nachbar nicht. Er oder seine Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn der Baum nachweislich morsch war, und dieser Nachweis ist nach einem Sturm schwierig.

Darf ich einen sturmgeschädigten Baum zwischen März und September fällen lassen?

Ja, ein sturmgeschädigter Baum darf auch zwischen März und September gefällt werden, wenn die Fällung der Verkehrssicherheit dient und nicht anders oder später möglich ist. Steht der Baum unter einer Baumschutzsatzung, also der Schutzregel Ihrer Stadt für Bäume, melden Sie die Fällung Ihrer Stadt. In München gilt dafür eine Frist von 2 Wochen, in Dresden melden Sie sofort mit Beleg der Eile. Vor dem ersten Schnitt prüfen Sie die Krone auf besetzte Nester.

Kann ich einen Baumnotdienst widerrufen, den ich nach dem Sturm beauftragt habe?

Nein, einen Baumnotdienst, den Sie selbst und ausdrücklich zu einer dringenden Reparatur gerufen haben, können Sie nicht widerrufen. Weitere Arbeiten, die Sie nicht verlangt haben, dürfen Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Kam der Betrieb ohne Ihre Aufforderung und Sie haben unterschrieben, können Sie den ganzen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022, Wohnflächenmodell), A 5 Sturm und Hagel, A 11 versicherte Kosten, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
  2. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 30. April 2025), A.2.2.1.3 Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
  3. Kriterien für Wetter- und Unwetterwarnungen, Wetterelement Wind, Deutscher Wetterdienst,
  4. § 39 BNatSchG, Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 823 BGB, Schadensersatzpflicht, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 312g BGB, Widerrufsrecht, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. Feuerwehreinsatz: Kostenpflicht bei abgebrochener Baumkrone (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 4. August 2020, 5 K 1670/19.F), Stadt+Grün, Ausgabe 08/2022,
  8. Regen, Hagel, Sturm und Gewitter: Wofür haftet welche Versicherung?, Verbraucherzentrale Bundesverband,
  9. Bundesgerichtshof zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen, Urteil vom 6. März 2014, III ZR 352/13, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB),
  10. BKUS-Merkblatt zur Durchführung der Regelkontrolle von Bäumen (Mindestangaben des Kontrollbogens, Zusatzkontrollen), BKUS Institut für Baumdiagnostik,
  11. Baumschutzverordnung: Gefahrenbaum, Anzeige innerhalb von zwei Wochen, Landeshauptstadt München,
  12. Baumfällung und Gehölzschutz: Gefahr im Verzug, Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Portals mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht, das Werkzeug mitgebaut und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Betrieben erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Seite und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn hier und sagen Ihnen, wo Sie ihn in OpenStreetMap berichtigen können, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.