Was können Sie bei einem morschen Nachbarbaum verlangen?
Das oberste deutsche Zivilgericht hat 2003 entschieden: Wer einen Baum hat, der allein wegen seines Alters auf das Nachbargrundstück stürzen kann, ist dafür verantwortlich. Er muss die Gefahr beheben. Sie müssen also nicht abwarten, bis etwas passiert. Sie können Ihren Nachbarn schon vorher dazu auffordern.
Im Fall ging es um alte Pappeln nahe einem Bach. Zwischen 1985 und 1999 waren schon zwei Bäume vom Grundstück des Nachbarn gestürzt. Im Sturm am 3. Dezember 1999 stürzten zwei weitere Pappeln um und beschädigten einen Zaun und ein Gartenhaus. Das Gericht entschied, dass der Nachbar den Schaden ersetzen muss, weil er die Gefahr kannte oder kennen musste und nichts tat.
Ein gesunder Baum begründet dagegen noch keinen Anspruch. Das Gericht bezog sich auf einen früheren Fall: Allein das Anpflanzen und Aufziehen widerstandsfähiger Bäume schafft noch keine konkrete Gefahr für den Nachbarn. Anspruch haben Sie, wenn der Baum dem normalen Wetter nicht mehr standhält. Im Urteilsfall waren die Pappeln so alt, dass sie nicht mehr standsicher waren.
Für die Aufforderung, die Gefahr zu beheben, kommt es auf den Zustand des Baums an. Ob Ihr Nachbar ihn kannte, spielt dabei keine Rolle. Auf Ersatz eines Schadens haftet er dagegen erst, wenn er die Gefahr kannte oder kennen musste. Das Urteil betraf alte Pappeln in einem Gelände, in dem solche Bäume häufig umstürzen. Wie ein Gericht Ihren Fall sieht, hängt vom Baum und vom Standort ab.
Woran erkennen Sie einen morschen Baum?
Ein hohes Alter allein beweist noch nichts. Entscheidend ist, ob der Baum wegen seines Zustands nicht mehr standsicher ist. Das zeigt sich oft an sichtbaren Zeichen.
- Ein oder mehrere Pilze am Stamm, an der Wurzel oder am Stammfuß.
- Großflächig abgelöste Rinde oder tiefe Risse im Stamm.
- Abgestorbene Kronenteile oder auffällig viel totes Holz.
- Astabbrüche ohne erkennbaren Anlass wie einen Sturm.
- Schrägstand oder frisch gehobene Wurzeln und Pflaster am Stammfuß.
- Bäume, die schon früher vom selben Grundstück gestürzt sind, wie im Urteilsfall.
Im Streitfall hilft ein Baumgutachten mehr als ein bloßer Verdacht. Es klärt, ob die Zeichen Gefahr bedeuten.
Wie fordern Sie den Nachbarn schriftlich zum Handeln auf?
Sprechen Sie Ihren Nachbarn zuerst freundlich an und schildern Sie konkret, was Sie sehen. Vielleicht kennt er das Problem nicht. Manchmal kann auch ein Mitarbeiter der zuständigen Behörde ihn freundlich darauf hinweisen. Reagiert er nicht, folgt eine schriftliche Aufforderung mit Frist. Nach der Erfahrung eines Baumfachmanns klären sich die meisten Fälle, ohne dass eine Frist oder ein Anwalt nötig wird.
- Fotografieren Sie jedes Anzeichen mit Datum, wenn möglich mit einem Zollstock als Maßstab im Bild.
- Halten Sie das Gespräch mit dem Nachbarn schriftlich fest, auch wenn es mündlich war.
- Fordern Sie ihn schriftlich auf, den Baum bis zu einem festen Datum prüfen zu lassen und die Gefahr zu beheben.
- Bleibt er untätig, ziehen Sie einen Anwalt hinzu, der Erfahrung mit Streit um Bäume hat.
- Ein Gutachter kann den Zustand des Baums belegen. Sie können einen Gutachter beauftragen oder beim Gericht beantragen, dass ein Gutachter den Zustand vor einem Prozess festhält.
- Heben Sie alle Fotos, Schreiben und Gutachten auf, falls Sie Ihren Anspruch vor Gericht durchsetzen müssen.
Das Nachbarrecht ist Sache der Bundesländer. Sie regeln auch, welchen Abstand Bäume zur Grenze haben müssen. Welche Schritte Ihr Bundesland vor einer Klage verlangt, klärt Ihr Anwalt.
Wer zahlt bei einem morschen Nachbarbaum?
Steht die Gefahr fest, muss Ihr Nachbar sie beheben lassen. Das ist Teil seiner Verkehrssicherungspflicht, also der Pflicht, dass von seinem Baum niemand zu Schaden kommt. Den Baum zu untersuchen, zu sichern oder zu fällen ist dann seine Sache. Kommt er der Aufforderung nicht nach und der Baum richtet Schaden an, muss er ihn ersetzen, wenn er die Gefahr kannte oder kennen musste.
Wer einen Gutachter beauftragt, bezahlt ihn zunächst. Ob Ihr Nachbar Ihnen die Kosten später erstattet, hängt vom Einzelfall ab. Das lässt sich vorab mit einem Anwalt klären.
Wann greift das Ordnungsamt ein?
Droht der Baum unmittelbar umzustürzen, rufen Sie die 112 und betreten Sie den Gefahrenbereich nicht. Bedroht er eine Straße, einen Gehweg oder Menschen, kann auch das Ordnungsamt den Eigentümer anweisen, die Gefahr zu beheben. Die Regeln dafür machen die Bundesländer. Zuständigkeit und Verfahren unterscheiden sich deshalb von Ort zu Ort.
Wie das aussehen kann, zeigt ein Übungsfall der Freien Universität Berlin für Jurastudenten. Ein Baum konnte beim nächsten stärkeren Regen auf die Straße fallen. Das Bezirksamt durfte der Eigentümerin auftragen, den Baum abzusägen. Tat sie nichts, drohte das Amt an, ihn auf ihre Kosten absägen zu lassen.
Betrifft die Gefahr nur Ihr eigenes Grundstück, hilft das Amt nicht immer. Ein Grünflächenamt antwortete einem Leser des Baumpflegeportals, es sei nicht zuständig, er solle den Fall rechtlich klären lassen.
| Ihr Weg | Was er bewirkt | Wann er passt |
|---|---|---|
| Schriftliche Aufforderung an den Nachbarn | Der Nachbar soll den Baum prüfen und die Gefahr beheben lassen | Der Baum ist erkennbar gefährlich |
| Ersatz eines Schadens | Der Nachbar zahlt, wenn der Baum schon Schaden angerichtet hat | Er kannte die Gefahr oder hätte sie kennen müssen |
| Gutachter des Gerichts vor einem Prozess | Ein Gericht lässt den Zustand des Baums festhalten | Ein Streit droht und Sie wollen den Zustand belegen |
| Ordnungsamt | Das Amt kann den Eigentümer anweisen, den Baum zu sichern | Der Baum bedroht eine Straße, einen Weg oder Menschen |
| Eilantrag beim Gericht | Das Gericht entscheidet vorläufig und schnell | Eine normale Klage dauert zu lange |
Was ändert die Baumschutzsatzung an Ihrem Anspruch?
Auch ein gefährlicher Baum darf in vielen Städten nicht ohne Weiteres gefällt werden, wenn er unter die Baumschutzsatzung fällt. Das ist die Regel Ihrer Stadt, die bestimmte Bäume schützt. Ihr Nachbar braucht dann meist zuerst eine Fällgenehmigung, also die Zustimmung Ihrer Stadt zum Fällen, außer bei akuter Gefahr. Ihr Anspruch bleibt bestehen, dauert aber länger. Fragen Sie bei Ihrer Stadt nach, ab welchem Stammumfang Bäume geschützt sind und welche Regel für akute Gefahr gilt.
Droht der Baum in den nächsten Tagen umzustürzen?
Rufen Sie die 112 und betreten Sie den Gefahrenbereich nicht. Das Amt kann den Eigentümer zur Sicherung des Baums verpflichten.
Reagiert Ihr Nachbar nicht auf Ihre schriftliche Aufforderung mit Frist?
Lassen Sie den Baum begutachten und ziehen Sie einen Anwalt hinzu, damit er Ihren Anspruch notfalls durchsetzt.
Ihr Nachbar handelt selbst. Heben Sie trotzdem Ihre Unterlagen auf.
Häufige Fragen
Muss ich beweisen, dass der Baum meines Nachbarn morsch ist?
Ja, Sie müssen beweisen, dass der Baum Ihres Nachbarn morsch ist, ein bloßer Verdacht reicht nicht. Der Baum muss dem normalen Wetter erkennbar nicht mehr standhalten, so wie die alten Pappeln im Urteilsfall. Fotos von Pilzen, Rissen oder totem Holz und ein Gutachten helfen Ihnen dabei.
Darf ich den gefährlichen Baum meines Nachbarn selbst fällen, wenn er nicht reagiert?
Nein, Sie dürfen den gefährlichen Baum Ihres Nachbarn nicht selbst fällen, denn er gehört ihm. Sie brauchen in jedem Fall die Zustimmung Ihres Nachbarn, bevor Sie etwas am Baum tun. Droht er akut umzustürzen, rufen Sie die 112, statt selbst zu handeln.
Was gilt, wenn der gefährliche Nachbarbaum unter die Baumschutzsatzung fällt?
Ihr Anspruch bleibt bestehen, Ihr Nachbar braucht aber oft trotzdem eine Fällgenehmigung der Stadt, außer bei akuter Gefahr. Die Baumschutzsatzung ist die Schutzregel Ihrer Stadt für Bäume. Der Antrag kann die Umsetzung um die Dauer des Verfahrens verzögern, den Anspruch selbst nicht. Fragen Sie bei Ihrer Stadt nach, welche Regel für akute Gefahr gilt.
Wie viel Zeit muss ich meinem Nachbarn für eine Reaktion geben?
Für die Reaktion Ihres Nachbarn nennt weder das Gesetz noch das Urteil zum Nachbarbaum eine feste Frist. Setzen Sie eine angemessene Frist schriftlich und richten Sie sich nach der Gefahr. Je akuter die Anzeichen, desto kürzer sollte die Frist sein, und Sie sollten die Eile mit den beobachteten Anzeichen begründen.
Wer zahlt das Gutachten, wenn sich der Baum als unbedenklich erweist?
Zunächst zahlt, wer den Gutachter beauftragt hat. Haben Sie das Gutachten bestellt, tragen Sie die Kosten zunächst selbst. Ob Sie das Geld zurückbekommen, hängt vom Ergebnis und vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten.
Muss ich zuerst mit meinem Nachbarn sprechen oder gleich zum Anwalt gehen?
Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Nachbarn. Reagiert er nicht, setzen Sie ihm schriftlich eine Frist. Erst danach ziehen Sie einen Anwalt hinzu. Nach der Erfahrung eines Baumfachmanns klären sich die meisten Fälle schon vorher.
