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Wie hoch muss das Lichtraumprofil über dem Gehweg sein?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Über Geh- und Radwegen müssen meist mindestens 2,50 Meter frei von Ästen bleiben, über der Fahrbahn mindestens 4,50 Meter. Diesen freien Raum nennt man Lichtraumprofil. Einzelne Gemeinden verlangen etwas anderes, etwa 2,30 Meter über Fußwegen. Kommen Sie dem nicht nach, kann die Behörde die Äste auf Ihre Kosten kürzen lassen, so regelt es etwa Baden-Württemberg.

Freie Höhe über Geh- und Radwegen
2,50 Meter
Hansestadt Lübeck, Merkblatt Lichtraumprofil, Stand 22. September 2026
Freie Höhe über der Fahrbahn
4,50 Meter
Hansestadt Lübeck, Merkblatt Lichtraumprofil, Stand 22. September 2026
Empfohlene Zeit für den Rückschnitt
1. Oktober bis 28. Februar
Gemeinde Ihlow, Pflicht zur Freihaltung des Lichtraumprofils an Straßen, Stand 22. September 2026
Ein Gehweg unter einer Allee alter Bäume, dicke Äste ragen weit über den Weg und die Straße.
Über Gehwegen und Straßen muss ein Streifen frei von Ästen bleiben, damit niemand anstößt. Bild: KI generiert.

Welche Höhe und welchen Abstand verlangt das Lichtraumprofil?

Als Faustregel gelten in Deutschland 2,50 Meter über Geh- und Radwegen und 4,50 Meter über der Fahrbahn. So kommen Fußgänger, Radfahrer und hohe Fahrzeuge wie Müllwagen ungehindert durch. Die genauen Maße legen die Straßengesetze der Länder und die Gemeinden fest, deshalb weichen sie leicht ab.

Drei Gemeinden nennen über Geh- und Radwegen 2,30 bis 2,50 Meter und über der Fahrbahn 4,50 Meter. In Hüttlingen in Baden-Württemberg gilt an den äußeren 0,50 Metern der Fahrbahn 4,00 Meter. Seitlich verlangen die Gemeinden 0,50 bis 1,25 Meter Abstand zum Fahrbahnrand. An Kreuzungen darf der Bewuchs in Hüttlingen höchstens 0,80 Meter hoch sein.

Das Lichtraumprofil nach den Merkblättern von Lübeck, Ihlow in Niedersachsen und Hüttlingen in Baden-Württemberg.
GemeindeHöhe über dem WegHöhe über der FahrbahnAbstand seitlich oder Besonderheit
Lübeck2,50 m über Geh- und Radwegen4,50 m0,75 m ohne Gehweg, 0,50 m mit Randstein
Ihlow (Niedersachsen)2,50 m über Gehwegen4,50 m0,75 m innerorts, 1,25 m außerorts
Hüttlingen (Baden-Württemberg)2,30 m über Fußwegen, 2,50 m über Radwegen4,50 m, an den äußeren 0,50 m der Fahrbahn 4,00 man Kreuzungen Bewuchs höchstens 0,80 m hoch

Wer sich auf die Faustregel verlässt, schneidet womöglich zu wenig oder zu viel zurück. Schauen Sie deshalb ins Merkblatt Ihrer Gemeinde oder ins Straßengesetz Ihres Bundeslandes. Schon ein einzelner tief hängender Zweig genügt, um den freien Raum zu verletzen.

Wer muss die Äste zurückschneiden?

Zurückschneiden muss, wem der Baum, die Hecke oder der Strauch gehört. Die Gemeinde Hüttlingen nennt Grundstücksbesitzer, Hausverwalter und Nutzungsberechtigte. Die Pflicht steht im Straßengesetz des Bundeslandes. In Baden-Württemberg verlangt es, dass Gehwege, Radwege und Fahrbahnen frei von Hindernissen bleiben.

Wann schneiden Sie fürs Lichtraumprofil zurück?

Die Gemeinden Ihlow und Hüttlingen nennen die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar. Ihlow bittet, in dieser Zeit ohne Wachstum zu schneiden, Hüttlingen spricht von einer Pflicht für diesen Zeitraum. Der freie Raum muss trotzdem das ganze Jahr frei bleiben, denn Müllfahrzeuge müssen auch im Sommer ohne Behinderung fahren.

Diese Zeit liegt außerhalb der Vogelschutzperiode. Das ist die Zeit vom 1. März bis 30. September, in der nur schonende Pflegeschnitte erlaubt sind. Dünne Zweige dürfen Sie auch im Sommer schneiden, wenn dabei keine geschützten Tiere oder Nester zerstört werden. Für dicke Äste ist der Winter die sichere Wahl. Mehr dazu im Ratgeber Baum schneiden in der Vogelschutzperiode.

Was gilt an Kreuzungen und bei Verkehrsschildern?

An Kreuzungen und Einmündungen gilt zusätzlich das Sichtdreieck. Wer dort warten muss, soll aus dem Stand sicher einbiegen oder kreuzen können. Hecken, Büsche und Bäume dürfen dort laut Hüttlingen höchstens 0,80 Meter hoch sein. Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen Zweige ebenfalls nicht verdecken.

Diese Fragen helfen bei der Prüfung:

  • Ragt ein Zweig tiefer als 2,50 Meter über den Gehweg?
  • Hängt etwas tiefer als 4,50 Meter über der Fahrbahn?
  • Verdecken Zweige ein Verkehrsschild?
  • Verdecken Zweige eine Straßenlaterne?
  • Ist der Bewuchs an einer Kreuzung höher als 0,80 Meter?

Was passiert, wenn Sie nicht zurückschneiden?

Kommt ein Eigentümer dem Rückschnitt nicht nach, kann die Straßenbaubehörde die Äste auf seine Kosten zurückschneiden lassen. Das nennt Hüttlingen für Baden-Württemberg. Bevor es so weit kommt, appelliert die Gemeinde an die Vernunft der Eigentümer.

Ein Blick auf die eigenen Bäume im Frühjahr und im Herbst hilft, Ärger zu vermeiden.

Was dürfen Sie selbst für das Lichtraumprofil schneiden?

Die Stadt Marl in Nordrhein-Westfalen erlaubt in ihrer Baumschutzsatzung Pflegeschnitte bis 5 Zentimeter Astdurchmesser ausdrücklich, darunter den Schnitt für das Lichtraumprofil. Das gilt, wenn dabei keine geschützten Tiere oder Nester zerstört werden. Eine Baumschutzsatzung ist die Regel einer Stadt, die bestimmte Bäume schützt. Stark eingreifende Schnitte kann eine solche Satzung verbieten, deshalb fragen Sie bei dicken Ästen an geschützten Bäumen vorher Ihre Stadt.

Müssen Sie selbst tätig werden?

Ragen Äste in den Luftraum über Gehweg oder Straße?

Ja

Sind die Äste dünner als etwa 5 Zentimeter?

Ja

Dann können Sie sie als Pflegeschnitt selbst zurückschneiden. In Marl ist das ausdrücklich erlaubt, in anderen Städten fragen Sie nach.

Nein

Steht Ihr Baum unter einer Baumschutzsatzung?

Ja

Fragen Sie vor dem Schnitt bei Ihrer Stadt nach. Stark eingreifende Schnitte kann die Satzung verbieten.

Nein

Sie dürfen zurückschneiden. Bei dicken Ästen holen Sie einen Betrieb, der mit Seil in die Krone klettert.

Nein

Prüfen Sie im Frühjahr nach dem Austrieb noch einmal.

  1. Messen Sie die Höhe über Gehweg, Radweg und Fahrbahn und den Abstand zum Fahrbahnrand. Vergleichen Sie mit dem Merkblatt Ihrer Gemeinde.
  2. Wählen Sie den Zeitraum, am besten von 1. Oktober bis Ende Februar.
  3. Schneiden Sie dünne Äste selbst zurück.
  4. Klären Sie bei dicken Ästen an einem geschützten Baum vorher die Genehmigung.
  5. Prüfen Sie an Kreuzungen die niedrigere Höhe von 0,80 Metern.
  6. Reagieren Sie, wenn die Gemeinde Sie bittet zurückzuschneiden.

Häufige Fragen

Wie hoch muss das Lichtraumprofil über einem Gehweg sein?

Über einem Gehweg müssen meist mindestens 2,50 Meter frei von Ästen bleiben. Hüttlingen in Baden-Württemberg nennt für reine Fußwege 2,30 Meter. Maßgeblich ist das Merkblatt oder die Satzung Ihrer Gemeinde.

Wie hoch muss das Lichtraumprofil über einer Straße sein?

Über der Fahrbahn einer Straße müssen mindestens 4,50 Meter frei bleiben, damit auch hohe Fahrzeuge wie Müllwagen durchkommen. Hüttlingen lässt an den äußeren 0,50 Metern der Fahrbahn 4,00 Meter genügen. Seitlich verlangen Gemeinden je nach Lage 0,50 bis 1,25 Meter Abstand zum Fahrbahnrand.

Bis wann muss ich überhängende Äste zurückschneiden?

Ihlow und Hüttlingen nennen die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar für den Rückschnitt. Der freie Raum muss aber das ganze Jahr frei bleiben. Ein leichter Schnitt an dünnen Zweigen ist auch im Sommer möglich, wenn dabei keine Nester zerstört werden.

Was passiert, wenn ich den Rückschnitt fürs Lichtraumprofil verweigere?

Nach den Worten der Gemeinde Hüttlingen kann die Straßenbaubehörde in Baden-Württemberg die Äste auf Ihre Kosten zurückschneiden lassen. Kommt außerdem jemand durch einen hineinragenden oder herabstürzenden Ast zu Schaden, muss der Eigentümer den Schaden nach dem Merkblatt der Gemeinde Ihlow ersetzen.

Brauche ich für den Schnitt am Lichtraumprofil eine Genehmigung?

Für dünne Zweige bis etwa 5 Zentimeter brauchen Sie in Marl keine Genehmigung. Die Stadt erlaubt den Schnitt fürs Lichtraumprofil ausdrücklich in ihrer Baumschutzsatzung, ihrer Regel für geschützte Bäume. Wie Ihre Stadt es regelt, erfahren Sie bei ihr. Bei dicken Ästen an geschützten Bäumen fragen Sie vor dem Schnitt nach.

Gilt das Lichtraumprofil auch für meinen Vorgarten?

Ja, das Lichtraumprofil gilt für alle Äste, die über die Grundstücksgrenze in einen Gehweg oder eine Straße ragen, auch wenn der Baum in Ihrem Vorgarten steht. Maßgeblich ist, wo die Äste enden, nicht, wo der Baum wurzelt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verpflichtung zum Freihalten des Lichtraumprofils an Straßen und Gehwegen, nach § 28 Straßengesetz Baden-Württemberg, Gemeinde Hüttlingen,
  2. Merkblatt Lichtraumprofil, Hansestadt Lübeck,
  3. Pflicht zur Freihaltung des Lichtraumprofils an Straßen, Gemeinde Ihlow,
  4. § 39 BNatSchG, Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. Baumschutzsatzung der Stadt Marl vom 22. November 2024 mit Bußgeldkatalog, Stadt Marl,
  6. Lichtraumprofil, Wikipedia,

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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.