Glossar
Vogelschutzperiode
Die Vogelschutzperiode ist die Zeit vom 1. März bis zum 30. September, in der Sie Bäume und Hecken außerhalb des Waldes nicht fällen oder stark zurückschneiden dürfen. Schonende Schnitte, die nur den Zuwachs entfernen oder den Baum gesund halten, bleiben erlaubt. Wer trotzdem fällt, riskiert ein Bußgeld.
- Begriff
- Vogelschutzperiode
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
In der Vogelschutzperiode brüten Vögel und ziehen andere wild lebende Tiere ihre Jungen auf. Deshalb verbietet das Gesetz, Bäume, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche außerhalb des Waldes abzuschneiden, bis auf den Stumpf zurückzuschneiden oder zu entfernen. Ausgenommen sind Wald, Plantagen für schnell wachsende Bäume und gärtnerisch genutzte Flächen. Ob Ihr Garten als gärtnerisch genutzt gilt, klären Sie im Zweifel bei der Naturschutzbehörde.
Von der Vogelschutzperiode gibt es Ausnahmen, unter anderem wenn eine Behörde die Arbeit anordnet oder zulässt oder wenn für ein zulässiges Bauvorhaben nur wenig Gehölz weichen muss. Arbeiten für die Verkehrssicherheit sind nur ausgenommen, wenn sie im öffentlichen Interesse nicht anders oder zu einer anderen Zeit möglich sind. Einzelne Bundesländer können den Zeitraum verlängern oder um bis zu zwei Wochen verschieben. Die Baumschutzsatzung Ihrer Stadt gilt zusätzlich.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 39 Bundesnaturschutzgesetz, Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.