Glossar
Baumschutzsatzung
Eine Baumschutzsatzung ist die Regel Ihrer Stadt oder Gemeinde, die bestimmte Bäume schützt. Ab welcher Größe ein Baum geschützt ist, legt jede Stadt selbst fest. Wer einen geschützten Baum fällen will, braucht vorher die Genehmigung der Stadt, sonst drohen ein Bußgeld und die Pflicht, einen neuen Baum zu pflanzen.
- Begriff
- Baumschutzsatzung
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
In Berlin heißt diese Regel Baumschutzverordnung. Dort sind alle Laubbäume und die Waldkiefer geschützt, sobald der Stamm einen Umfang von 80 Zentimetern hat, gemessen in 130 Zentimetern Höhe über dem Boden. Bei Bäumen mit mehreren Stämmen genügt ein Stamm mit 50 Zentimetern Umfang. Obstbäume sind ausgenommen, nur Walnuss und Türkische Baumhasel zählen dazu. Andere Städte ziehen die Grenze anders, ein einheitliches Maß für ganz Deutschland gibt es nicht.
Wollen Sie einen geschützten Baum fällen, stellen Sie vorher einen Antrag bei der Umwelt- oder Naturschutzbehörde Ihrer Stadt. In Berlin müssen auch Arbeiten am Baum vorab beantragt werden, und schon die Bearbeitung des Antrags kostet eine Gebühr. Stimmt die Stadt zu, verlangt sie häufig einen Ausgleich, meist einen neuen Baum und, wenn das nicht geht, eine Zahlung. Wer ohne Genehmigung fällt, riskiert ein Bußgeld.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Baumschutz auf privaten Grundstücken, Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt,
- Baumschutz in Städten und Gemeinden: Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen, Haufe,
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Portals mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht, das Werkzeug mitgebaut und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Betrieben erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.
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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.