Glossar
Fällgenehmigung
Eine Fällgenehmigung ist die Zusage Ihrer Stadt, dass Sie einen geschützten Baum fällen dürfen. Sie beantragen sie bei der Umwelt- oder Naturschutzbehörde, und sie gilt nur für eine begrenzte Zeit. Meist ist sie an Auflagen geknüpft, zum Beispiel an einen neuen Baum als Ersatz.
- Begriff
- Fällgenehmigung
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Ob Sie fällen dürfen, hängt von zwei Regeln ab. Die Baumschutzsatzung Ihrer Stadt verlangt für geschützte Bäume eine Genehmigung. In Berlin erteilt die Stadt sie nur in besonderen Fällen, zum Beispiel bei einem kranken oder gefährlichen Baum, der sich nicht mit vertretbarem Aufwand erhalten lässt. Dazu kommt das gesetzliche Fällverbot vom 1. März bis zum 30. September für Bäume außerhalb des Waldes. In dieser Zeit fällen Sie nur, wenn eine Ausnahme greift. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Termin.
Fällen Sie ohne Genehmigung, droht ein Bußgeld, und die Stadt kann verlangen, dass Sie einen neuen Baum pflanzen. Droht ein Baum unmittelbar umzustürzen, etwa nach einem Sturm, dürfen Sie ihn in Berlin ohne vorherige Genehmigung entfernen. Sie müssen das dann sofort schriftlich melden und begründen. Wie andere Städte solche Notfälle regeln, erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Baumschutz auf privaten Grundstücken, Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt,
- § 39 Bundesnaturschutzgesetz, Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.