Glossar
Ersatzpflanzung und Ausgleichszahlung
Eine Ersatzpflanzung ist ein neuer Baum, den Ihre Stadt von Ihnen verlangen kann, wenn Sie einen geschützten Baum fällen dürfen. Ist das Pflanzen nicht möglich oder nicht zumutbar, kann die Stadt stattdessen eine Ausgleichszahlung verlangen, also einen Geldbetrag. Eine automatische Pflicht für jeden gefällten Baum ist unzulässig.
- Begriff
- Ersatzpflanzung und Ausgleichszahlung
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Ob Sie ersetzen müssen, steht in der Baumschutzsatzung Ihrer Stadt. Das ist die Regel Ihrer Stadt oder Gemeinde, die bestimmte Bäume schützt. Die Stadt muss im Einzelfall abwägen, wie alt und wie gesund der gefällte Baum war und wie stark ein neuer Baum Sie belastet. Ist der Baumbestand ohnehin dicht, kann eine Ausgleichszahlung entfallen, weil der Natur nichts verloren geht.
Lesen Sie die Genehmigung zum Fällen genau, denn dort steht, ob Sie pflanzen oder zahlen müssen. Bei einer Ausgleichszahlung zahlen Sie an die Stadt und müssen nicht selbst pflanzen. Wie viele Bäume und welcher Geldbetrag verlangt werden, legt jede Stadt selbst fest. Halten Sie die Forderung für zu hoch, sprechen Sie zuerst mit der Stadt.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
Einsatz von Sprachmodellen
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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.