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Glossar

Lichtraumprofil

Das Lichtraumprofil ist der Luftraum über Straße, Rad- und Gehweg, in den keine Äste hineinragen dürfen, damit Fahrzeuge und Fußgänger frei durchkommen. Die genauen Maße unterscheiden sich je nach Bundesland und Stadt. Lübeck verlangt zum Beispiel 4,50 Meter über der Fahrbahn und 2,50 Meter über Geh- und Radwegen.

Begriff
Lichtraumprofil
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

In Hüttlingen in Baden-Württemberg müssen 4,50 Meter über der Fahrbahn, 2,50 Meter über Radwegen und 2,30 Meter über Fußwegen frei bleiben. Lübeck nennt für Geh- und Radwege 2,50 Meter und verlangt neben Fahrbahnen ohne Gehweg 75 Zentimeter Abstand. An Kreuzungen darf Bewuchs in Hüttlingen höchstens 0,80 Meter hoch sein, damit wartende Fahrer freie Sicht haben.

Wem der Baum oder die Hecke gehört, muss zurückschneiden, wenn Zweige über die Grundstücksgrenze in Straße oder Gehweg ragen. Schneiden Sie nicht zurück, kann in Baden-Württemberg die Straßenbaubehörde, das für die Straße zuständige Amt, den Rückschnitt auf Ihre Kosten erledigen lassen. Hüttlingen nennt als Zeitraum für den Rückschnitt Oktober bis Ende Februar. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde, welche Maße dort gelten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Merkblatt Lichtraumprofil, Hansestadt Lübeck,
  2. Verpflichtung zum Freihalten des Lichtraumprofils an Straßen und Gehwegen, Gemeinde Hüttlingen,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Portals mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht, das Werkzeug mitgebaut und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Betrieben erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.