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Glossar

Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht, dass von Ihrem Baum niemand zu Schaden kommt. Sie trifft jeden, dem ein Baum gehört, ob Privatperson oder Stadt. Wie oft Sie den Baum kontrollieren müssen, steht in keinem Gesetz, doch Gerichte beziehen sich immer wieder auf die Regeln des Fachvereins FLL.

Begriff
Verkehrssicherungspflicht
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Nach dem Gesetz muss den Schaden bezahlen, wer einen anderen absichtlich oder aus Unachtsamkeit verletzt oder dessen Eigentum beschädigt. Daraus haben Gerichte die Pflicht abgeleitet, Bäume im Blick zu behalten. Bricht ein morscher Ast ab und trifft ein Auto, kann der Besitzer des Baums zahlen müssen, wenn er die Gefahr hätte erkennen können.

Um Ihre Pflicht zu erfüllen, müssen Sie Ihren Baum regelmäßig ansehen. Achten Sie auf Warnzeichen wie tote Äste, Pilze am Stamm, Risse in der Rinde oder Hohlräume. Wie oft Sie kontrollieren, hängt von Alter, Zustand und Standort ab, denn ein alter, kranker Baum an einer belebten Straße braucht öfter eine Kontrolle als ein junger, gesunder. Entdecken Sie etwas Verdächtiges, holen Sie einen Fachmann, der den Baum genauer untersucht. Notieren Sie jede Kontrolle mit Datum, damit Sie sie später belegen können.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 823 BGB, Schadensersatzpflicht, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. FLL-Baumkontrollrichtlinien, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL),

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Portals mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht, das Werkzeug mitgebaut und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Betrieben erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.