Was heißt Baum kappen?
Beim Kappen sägt jemand einen großen Teil der Krone oder alle Äste ab, meist mitten im Ast und ohne Rücksicht auf die Verzweigung. Es bleiben Stümpfe. Das Regelwerk der Baumpfleger beschreibt das Kappen als umfangreiches, baumzerstörendes Absetzen der Krone. Als Pflege gilt es dort nicht.
Ein fachgerechtes Einkürzen geht anders. Der Baumpfleger kürzt einzelne Äste bis zu einem Seitenast, der die Aufgabe des entfernten Teils übernehmen kann. Die Krone bleibt in ihrer typischen Form, nur kleiner. Nach dem Kappen stehen dagegen kahle Stümpfe, aus denen dünne Triebe schießen.
Wie viel Krone bei einem Schnitt wegdarf, steht im Ratgeber Baum zurückschneiden.
Was passiert mit einem gekappten Baum?
Nach dem Kappen schlagen an den Schnittstellen viele neue Triebe aus. Sie sind schlank, stehen dicht und konkurrieren miteinander. Sie sitzen nur außen am Stamm auf und sind nicht im tragenden Holz verankert. Deshalb brechen sie leicht aus, bei Pappel, Weide und Eschen-Ahorn besonders leicht.
Zugleich kann der Baum die großen Wunden nicht vollständig schließen. Zuerst siedeln sich weniger aggressive Pilze an, später folgen gefährlichere wie der Zunderschwamm. Die Fäule breitet sich vom Schnitt aus in den Stamm aus.
Ein gekappter Baum wirkt anfangs vital, weil die Triebe dicht belaubt sind. Sicherer wird er dadurch nicht: Nach einigen Jahren steigt die Bruchgefahr, weil Teile absterben und die Fäule wächst. In einem dokumentierten Fall waren die Triebe gekappter Linden nach gut drei Jahren etwa fünf Meter hoch.
Wann ist Baum kappen verboten?
Die Stadt Marl in Nordrhein-Westfalen nennt in ihrer Baumschutzsatzung das Kappen von Bäumen ausdrücklich als Schädigung. Eine Baumschutzsatzung ist die Regel einer Stadt, die bestimmte Bäume schützt. In Marl sind Bäume mit mehr als 80 Zentimetern Stammumfang in einem Meter Höhe geschützt. Bäume, die näher als 4 Meter an der Außenwand eines Wohnhauses stehen, fallen nicht unter die Satzung. Ihre Stadt kann das anders regeln, fragen Sie dort nach.
In Marl reicht das Bußgeld je Baum von 100 bis 15.000 Euro, gestaffelt nach den Folgen. Kleine, mutwillige Schäden kosten 100 Euro. Erhebliche Schäden, die der Baum selbst heilen kann, kosten 200 bis 2.500 Euro. Schäden, die Pflege ausgleicht, und Schäden mit möglichem Absterben kosten je 500 bis 5.000 Euro. Stirbt der Baum sofort, sind es 2.000 bis 15.000 Euro. Der Höchstrahmen der Satzung liegt bei 50.000 Euro.
| Schaden am Baum | Bußgeld je Baum |
|---|---|
| Kleiner Schaden, mutwillig verursacht | 100 Euro |
| Erheblicher Schaden, den der Baum selbst heilen kann | 200 bis 2.500 Euro |
| Schaden, den Pflege weitgehend ausgleicht | 500 bis 5.000 Euro |
| Schwerer Schaden mit möglichem Absterben | 500 bis 5.000 Euro |
| Schaden, der den Baum sofort absterben lässt | 2.000 bis 15.000 Euro |
Die Satzung sagt nicht, in welche Stufe eine Kappung fällt. Das hängt von den Folgen für den Baum ab.
Das Bußgeld kann auch treffen, wer den Verstoß zulässt oder den Auftrag erteilt. Die Marler Satzung nennt neben dem, der ausführt, ausdrücklich den Eigentümer und den Auftraggeber.
Ohne Baumschutzsatzung gibt es dieses Bußgeld nicht. Kappen bleibt trotzdem ein Fehler. Nach den geltenden Regeln der Baumpflege darf nicht gekappt werden, und eine Firma, die es doch tut, muss mit Forderungen nach Ersatz des Schadens rechnen.
Vom 1. März bis 30. September kommt die Vogelschutzperiode hinzu, in der nur schonende Pflegeschnitte erlaubt sind. Ein Kappen ist kein schonender Schnitt. Wie die Regel im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber Baum schneiden in der Vogelschutzperiode.
Wann ist ein Kopfbaum keine Kappung?
Ein Kopfbaum sieht einem gekappten Baum ähnlich: Die Äste enden in verdickten Stellen ohne feine Verzweigung. Trotzdem ist er etwas anderes. Beim Kopfbaum schneidet der Baumpfleger die neuen Triebe flach an der Basis ab und verletzt die verdickten Astenden, die Köpfe, dabei nicht.
Ein Kopfbaum muss schon als junger Baum angelegt werden. Typisch sind Weide, Linde und Platane. Beim Aufbau werden Äste abgeschnitten, die nicht dicker als 2 bis 5 Zentimeter sind. Danach wiederholt der Baumpfleger den Schnitt regelmäßig, laut Regelwerk zum Beispiel alle 1 bis 3 Jahre.
Wird der Schnitt länger als etwa 5 Jahre ausgelassen, kann der Kopf beim nächsten Schnitt absterben. Aus einem ausgewachsenen Baum lässt sich durch Kappen kein Kopfbaum machen.
Einen früher gekappten Baum kann man manchmal als Kopfbaum weiterführen, wenn er sonst nicht mehr sicher wäre. Dann schneidet der Baumpfleger die Jahrestriebe alle 1 bis 3 Jahre zurück.
Was tun, wenn Ihr Baum schon gekappt ist?
Rückgängig machen lässt sich eine Kappung nicht. Nur selten baut ein gekappter Baum wieder eine typische Krone auf. Sie können ihn aber pflegen und kontrollieren:
- Lassen Sie die neuen Triebe regelmäßig einkürzen. Sonst brechen sie mit den Jahren aus.
- Sehen Sie den Baum häufiger an. Wie hoch sind die Triebe, und wie sehen die alten Schnittstellen aus?
- Achten Sie auf Pilze am Holz und auf faules Holz an den alten Schnittstellen.
- Lassen Sie einen Gutachter den Baum untersuchen, wenn Sie Fäule vermuten. Er kann sagen, ob vom Baum noch eine Gefahr ausgeht.
- Fragen Sie einen Baumpfleger, ob der Baum als Kopfbaum weitergeführt werden kann.
Ist die Fäule weit fortgeschritten, ist der Baum eine Gefahr für andere und muss gefällt werden. Das zeigt das Beispiel einer gekappten Linde mit Fäule im Stamm und einem Längsriss.
Wie verhindern Sie eine geplante Kappung?
Sprechen Sie das Thema vor dem Termin an. Lassen Sie im schriftlichen Angebot festhalten, dass die Krone eingekürzt und nicht gekappt wird. Das Angebot sollte nennen, an welchen Seitenästen geschnitten wird oder auf welche Höhe die Krone kommt.
Erteilen Sie den Auftrag schriftlich und ohne Kappen. Eine Firma, die trotzdem kappt, muss dann mit Forderungen für den Schaden rechnen.
Steht im Angebot, an welchen Seitenästen die Äste abgeschnitten werden?
Dann wird eingekürzt und nicht gekappt. Fragen Sie trotzdem nach, wie viel von der Krone wegkommt.
Soll der Baum von Jugend an als Kopfbaum gepflegt werden, mit regelmäßigem Schnitt am selben Punkt?
Dann handelt es sich um einen Kopfbaum, sofern der Baum dafür jung genug ist.
Fragen Sie nach, ob alle Äste ohne Rücksicht auf die Verzweigung gekürzt werden. Falls ja, lassen Sie sich ein Einkürzen an Seitenästen anbieten.
In Marl trifft das Bußgeld auch den Eigentümer, der einen Verstoß zulässt oder den Auftrag erteilt. Ein klarer schriftlicher Auftrag ohne Kappen hilft Ihnen deshalb auch gegenüber der Stadt.
Häufige Fragen
Ist das Kappen eines Baums eine Straftat?
In der Regel nein. In Marl ist das Kappen eines geschützten Baums ein Verstoß gegen die Baumschutzsatzung und kostet je nach Schaden 100 bis 15.000 Euro Bußgeld je Baum. Der Höchstrahmen liegt bei 50.000 Euro. Eine Strafe droht nur, wenn ein Bundes- oder Landesgesetz sie vorsieht.
Kann ein gekappter Baum wieder gesund werden?
Ein gekappter Baum wird nicht wieder ganz gesund, weil sich die großen Wunden nicht vollständig schließen. Nur selten baut er wieder eine typische Krone auf. Mit regelmäßigem Einkürzen der neuen Triebe und häufigen Kontrollen lässt er sich oft noch einige Jahre erhalten.
Was unterscheidet einen Kopfbaum von einem gekappten Baum?
Ein Kopfbaum wird schon als junger Baum aufgebaut und danach regelmäßig am selben Punkt geschnitten, zum Beispiel alle 1 bis 3 Jahre. Eine Kappung trifft dagegen einen ausgewachsenen Baum ohne diese Vorgeschichte und hinterlässt große Wunden, die der Baum kaum schließt. Aus einem ausgewachsenen Baum wird durch Kappen kein Kopfbaum.
Darf ich meinen Baum kappen, wenn keine Baumschutzsatzung gilt?
Nein, Sie sollten es nicht tun. Ohne Baumschutzsatzung, also ohne städtische Regel für geschützte Bäume, gibt es zwar kein Bußgeld nach der Satzung, aber das Kappen bleibt ein Fehler. Nach den geltenden Regeln der Baumpflege darf nicht gekappt werden, und eine Firma, die es trotzdem tut, muss mit Forderungen nach Ersatz des Schadens rechnen. Vom 1. März bis 30. September gilt zusätzlich die Vogelschutzperiode, in der ein Kappen nicht als schonender Schnitt zählt.
Wer haftet, wenn eine Firma meinen geschützten Baum kappt?
Nach der Satzung der Stadt Marl trifft das Bußgeld auch den Eigentümer, der den Verstoß zulässt, und den, der den Auftrag erteilt. Haben Sie schriftlich nur ein Einkürzen beauftragt und die Firma kappt trotzdem, muss sie mit Forderungen für den Schaden rechnen. Ein klarer schriftlicher Auftrag ist deshalb wichtig.
Darf ich die Neutriebe nach einer Kappung selbst auslichten?
In Marl erlaubt die Satzung das Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben bis 5 Zentimeter Astdurchmesser, wenn dabei keine geschützten Tiere oder ihre Nester zerstört werden. Bei dicken Trieben, die die neue Krone tragen sollen, entscheidet besser ein Baumpfleger. Ob Ihre Stadt dasselbe erlaubt, fragen Sie bei ihr nach.
