Glossar
Regelkontrolle
Die Regelkontrolle ist der regelmäßige Rundgang, bei dem eine fachkundige Person Ihren Baum vom Boden aus ohne Geräte auf Schäden prüft. Dabei sieht sie sich Krone, Stamm und Wurzeln an und legt den nächsten Termin fest. Damit erfüllen Sie einen Teil Ihrer Pflicht, dass von Ihrem Baum niemand zu Schaden kommt.
- Begriff
- Regelkontrolle
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Bei der Regelkontrolle geht eine fachkundige Person um den Baum herum und sieht sich Krone, Stamm, Wurzeln und die Umgebung an. Sie sucht nach Schäden, die Äste abbrechen oder den Baum umstürzen lassen könnten, etwa tote Äste, Pilze oder Risse. Bohrer und andere Geräte kommen dabei nicht zum Einsatz. Zeigt sich ein Verdacht, folgt eine genauere Untersuchung mit Messgeräten. Die Regeln dafür schreibt der Fachverein FLL, seit 2004 als Standardwerk und zuletzt 2020 überarbeitet.
Wie oft kontrolliert wird, schreibt kein Gesetz vor. Es hängt vom Alter und Zustand des Baums ab und davon, wie viele Menschen darunter unterwegs sind. Ein junger, gesunder Baum an einem wenig begangenen Ort kommt mit größeren Abständen aus als ein alter, kranker Baum an einem viel begangenen Weg. Am Ende jeder Kontrolle wird der nächste Termin festgelegt. Halten Sie jede Kontrolle schriftlich fest, sonst können Sie später nicht belegen, dass Sie kontrolliert haben.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- FLL-Baumkontrollrichtlinien, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL),
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Portals mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht, das Werkzeug mitgebaut und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Betrieben erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.
Korrekturweg
Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Seite und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, korrigieren wir ihn hier und sagen Ihnen, wo Sie ihn in OpenStreetMap berichtigen können, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.
Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.