Glossar
Überhang
Ein Überhang liegt vor, wenn Äste oder Wurzeln eines Baumes vom Nachbargrundstück auf Ihr Grundstück herüberwachsen. Eingedrungene Wurzeln dürfen Sie abschneiden. Herüberragende Äste dürfen Sie erst abschneiden, wenn Sie dem Nachbarn eine angemessene Frist zum Zurückschneiden gesetzt haben und er nichts getan hat.
- Begriff
- Überhang
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Wurzeln, die von nebenan zu Ihnen gewachsen sind, dürfen Sie jederzeit abschneiden und behalten. Bei Ästen gilt eine Reihenfolge. Zuerst setzen Sie dem Nachbarn eine angemessene Frist, den Ast selbst zu entfernen. So kann er den Baum selbst schneiden. Erst wenn die Frist ohne Erfolg verstrichen ist, dürfen Sie den Ast selbst abschneiden.
Das Recht gilt nur, wenn die Äste oder Wurzeln Ihr Grundstück tatsächlich stören. Ragt ein Ast nur in die Luft über Ihrem Garten und stört nichts, dürfen Sie ihn nicht abschneiden. Wie lang die Frist sein muss, steht nicht im Gesetz. Verlangt wird nur eine angemessene.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 910 BGB, Überhang, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.