Glossar
Grenzbaum
Ein Grenzbaum ist ein Baum, dessen Stamm auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken steht. Seine Früchte und, wenn er gefällt wird, auch der Baum selbst gehören beiden Nachbarn je zur Hälfte. Jeder Nachbar kann verlangen, dass der Baum entfernt wird, und die Kosten teilen sich beide.
- Begriff
- Grenzbaum
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Dasselbe gilt für einen Strauch, der auf der Grenze steht. Steht zum Beispiel ein Apfelbaum genau auf der Grenze, gehören die Äpfel beiden Nachbarn je zur Hälfte. Ein Grenzbaum ist etwas anderes als ein Überhang. Beim Überhang wachsen Äste vom Nachbargrundstück herüber, beim Grenzbaum steht der Stamm selbst auf der Grenzlinie.
Wollen Sie den Baum loswerden, können Sie verlangen, dass er entfernt wird, auch wenn der Nachbar ihn behalten möchte. Sie tragen dann beide die Hälfte der Kosten. Verzichtet der Nachbar auf seinen Anteil, zahlen Sie alles allein, und der gefällte Baum gehört Ihnen. Dient der Baum als Grenzzeichen und lässt er sich nicht durch ein anderes ersetzen, können Sie die Entfernung nicht verlangen.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 923 BGB, Grenzbaum, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Portals mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht, das Werkzeug mitgebaut und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Betrieben erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.
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Diese Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.